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Selbständige und Freiberufler - Auf eigene Rechnung

Autor: ArminG | Erstellt am: 16.12.2007 | Gelesen: 11182
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Wer selbständig oder Freiberufler ist, profitiert in der Regel nicht davon, dass ihm Arbeitgeber beim Aufbau von Rentenansprüchen helfen. Er muss die Altersvorsorge komplett selbst organisieren. Das muss nicht nur ein Nachteil sein: Er kann flexibler vorsorgen.

freiberuflerReformer und Politiker haben sie oft nur am Rande im Blick, wenn sie über die Rente debattieren, dabei wächst gerade ihre Gruppe rasant: die der Selbständigen. Während die Zahl der Arbeitnehmer in Vollzeit seit 1991 um ein Fünftel geschrumpft ist und nur noch 60 Prozent aller Erwerbstätigen ausmacht, ist die Zahl der Selbständigen um knapp eine Million auf 4,2 Millionen gestiegen. Sie stellen bereits jetzt elf Prozent aller Erwerbstätigen und ihre Zahl wird durch Outsourcing und Ich-AGs weiter steigen.

Die Last der Altersvorsorge tragen Selbständige in der Regel selbst, weil kein fester Arbeitgeber für sie in die gesetzliche Rentenkasse mit einzahlt. Es gibt nur eine Gruppe, die da privilegiert ist – die Freiberufler, also Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Architekten, Steuerberater und Journalisten. Sie sind meist Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungswerken. Diese springen für Arbeitgeber ein und steuern die Hälfte des Beitrags zur Gesetzlichen Rentenversicherung bei. Finanziert wird das über Zuschüsse von Bund und Unternehmen, die mit Freiberuflern arbeiten. Die andere Hälfte müssen Freischaffende selbst aufbringen. Viel zu erwarten haben die meisten am Ende nicht. Sie zahlen kaum mehr als den Mindestbeitrag von 78 Euro pro Monat ein. Zusatzabsicherung ist für Freiberufler also lebenswichtig.

Nicht auf eine Anlageart allein verlassen

Die übrigen Selbständigen sind nicht pflichtversichert, können die Aufnahme in die Rentenkasse aber innerhalb der ersten fünf Jahre beantragen. Ratsam ist das nicht unbedingt: Sie zahlen den vollen Beitrag aus eigener Tasche, die Aufnahme bindet auf Lebenszeit und die Beitragshöhe ist nicht frei bestimmbar. Mit privaten Verträgen sind Selbständige flexibler. Viele investieren in Lebens- und Rentenversicherungen, Fonds und Immobilien. Oberstes Gebot dabei: Nie auf eine Variante allein bauen, sondern einen Mix wählen, um das Risiko zu streuen und umschichten zu können.
  • 28 Prozent der Selbständigen sind pflichtversichert
  • 22 Prozent haben weder Absicherung noch Vermögen
  • 66 Prozent verdienen maximal 1500 Euro netto
Die am häufigsten gewählte Grundsicherung sind Renten- oder Lebensversicherungen. Sie vermitteln Sicherheit, zwingen zum Sparen und werden von Banken als Sicherheiten beim Immobilienkauf akzeptiert. Unternehmenskredite dagegen sollten nie mit Kapitallebenspolicen besichert werden, warnen Experten, sonst stehen Selbständige schnell ohne finanzielles Polster da. Rein rational sind Lebens- und Rentenpolicen wegen geringer Rendite und Unflexibilität aber wenig zu empfehlen. Selbständige sollten lieber mit separater Risikolebensversicherung ihre Familie absichern. Zudem lässt sich der Rentenversicherungsschutz auch mit einer Sofortrente erreichen, dafür muss nicht jahrzehntelang in einen starren Vertrag eingezahlt werden. Diese Verträge bringen zwar noch bei der Besteuerung Vorteile, allerdings hängt das vom Einkommen, von anderen Vorsorgebeiträgen und dem Renteneintrittsjahr ab. Selbständige sollten sich das durchrechnen lassen. Auch die staatlich geförderte Rürup-Rente kann sich lohnen.
 
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