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Schwierige Rechtslage beim Grillen

Autor: webreporter | Erstellt am: 05.05.2009 | Gelesen: 1122
Kategorie: Haus - Garten & Heimwerk | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel) - Streit über das Grillen auf dem Balkon entzündet sich meist an einer Frage: Zieht Rauch in die Nachbarwohnung oder nicht? Denn grundsätzlich ist das Grillen erlaubt.

Grillen
Grillen
Berlin (dpa/tmn) - Eine Ausnahme von dieser Regel liegt aber dann vor, wenn «wesentliche Beeinträchtigungen durch Ruß oder Rauch vorliegen», erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin. Das könne zum Beispiel der Fall sein, wenn der beim Grillen entstehende Qualm in konzentrierter Weise in die Wohnung eines Nachbarn dringt.

Dann sei das Grillen auch ohne ein ausdrückliches Verbot zum Beispiel im Mietvertrag oder in der Eigentümergemeinschaft untersagt. Steht das Verbot im Vertrag, müssen sich Mieter ohnehin daran halten - das hat zum Beispiel das Landgericht Essen in einer Entscheidung bekräftigt (Az.: 10 S 438/01). Wer das Grillverbot missachtet, riskiert laut dem Mieterbund Abmahnungen und sogar die Kündigung. In beiden Fällen spielt es keine Rolle, ob der Grill auf dem Balkon, auf der Terrasse oder im Garten steht.

Auch in Wohnungseigentumsanlagen kann das Grillen - je nach Einzelfall und den örtlichen Gegebenheiten - uneingeschränkt verboten oder zeitlich und örtlich begrenzt werden. So habe zum Beispiel das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden, dass der Eigentümer nur am äußersten Ende des Gartens, 25 Meter vom Haus entfernt, den Grill aufstellen darf, erläutert der Mieterbund. Außerdem gaben die Richter vor, dass höchstens fünfmal im Jahr auf dem Holzkohlefeuer gegrillt werden darf (Az.: 2 ZBR 6/99).

Andere Gerichte haben über die Zeit entschieden und das Grillen etwa nur zwischen 17.00 und 22.00 Uhr erlaubt. Zum Teil wurden Grillfreunde dazu verpflichtet, einen Grillabend im Vorfeld anzukündigen oder höchstens zweimal im Monat oder dreimal im Jahr zu grillen. Entscheidend ist aber auch hier nach Angaben des Deutschen Mieterbundes immer, dass die Rauchbeeinträchtigungen für die Nachbarn so gering wie möglich bleiben. Deshalb würden Gerichte immer wieder den Einsatz von Elektrogrills statt Holzkohle empfehlen.
 
 
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