Hamburg, 1. April 2011. Weiterhin herrscht Verunsicherung hinsichtlich der Kostenerstattung bei der Anmietung eines Unfallersatzwagens. Neben dem in der Rechtsprechung favorisierten „Schwacke-Automietpreisspiegel“ verwenden einzelne Gerichte auch den „Fraunhofer-Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland“ (Fraunhofer-MMD). Die Richtigkeit der Schwacke-Werte bestätigen Ergebnisse eines DEKRA-Gutachtens sowie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Berlin.
Zunehmend verweisen die Gerichte auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Der BGH erkennt zwar an, dass eine Liste Fraunhofer-MMD existiert, welche zumeist günstigere Tarife ausweist als der Schwacke-Automietpreisspiegel. Dies reiche aber nicht aus, um konkrete Zweifel an der Richtigkeit der Schwacke-Liste zu begründen. Auch eine aktuelle Studie der DEKRA Automobil GmbH im Auftrag der Autovermieter Profirent und STARCAR stärkt die Schwacke-Daten und bestätigt anfallende Nebenkosten – vor allem Winterreifen, Vollkaskoversicherung und Zustellkosten – sowie einen pauschalen Aufschlag für unfallbedingte Besonderheiten auf den Grundpreis.
Ein Urteil des Amtsgerichts Berlin im Rechtsstreit STARCAR gegen die VGH Versicherungen Hannover bestätigt nun ebenfalls, dass der Fraunhofer-MMD „keine geeignete Schätzgrundlage ist, da die ermittelten Werte durch Gewichtung schlicht manipuliert sind und überwiegend auf Basis von Internetangeboten weniger Großanbieter erhoben worden sind". Als „weltfremd" wertet das Urteil die Fraunhofer-Erhebung: „Bei der richterlichen Schätzung sind die Marktpreise maßgeblich, nicht die Werte, die nach einer selbst oder vom Auftraggeber gewählten Methodik nach irgendeiner Gewichtung für relevant gehalten werden." Schwacke weise absolute Werte aus, mache die Preisspanne, den durchschnittlichen Preis und vor allem den tatsächlich am häufigsten angebotenen Preis sichtbar.
Der Schwacke-Automietpreisspiegel zeigt den „echten" Markt
„Den realen Bedingungen bei der Anmietung eines Fahrzeugs wird der Schwacke-Automietpreisspiegel unzweifelhaft besser gerecht als die Fraunhofer-Erhebung", erklärt STARCAR-Geschäftsführer Tobias Höpfner. „Unsere regelmäßigen Marktrecherchen bestätigen Schwacke und nicht Fraunhofer."
Der Fraunhofer-MMD erfolgte 2008 auf Initiative und mit finanzieller Unterstützung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. „Diese Erhebung basiert überwiegend auf der Abfrage von Internetangeboten über nicht näher erklärte ‚IT-gestützte Verfahren und Softwarelösungen' und weist zumeist nur einen niedrigen Grundpreis, aber keinen am Markt realistischen Endpreis aus", sagt Michael Brabec, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Autovermieter Deutschlands (BAV).
Der BAV weist darauf hin, dass Gerichte in unzähligen Verfahren auf der Basis des Schwacke-Preisspiegels entschieden haben. Die Richter halten die Fraunhofer-Daten für problematisch, da die Erhebungsmethode an erheblichen Schwächen leidet, wie eine mangelhafte örtliche Differenzierung nach zweistelligen Postleitzahlenregionen oder die unterstellte Vorbuchungsfrist von einer Woche. Zudem basiere Fraunhofer auf Internetangeboten weniger Unternehmen.
Das Urteil des Amtsgerichts Berlin sowie eine aktuelle Untersuchung von Prof. Dr. Claus Neidhardt über die „Entwicklung von Internet-Mietwagenpreisen" werden auf Nachfrage per E-Mail zugeschickt. Eine Urteilsliste bietet der BAV unter
www.urteilsdatenbank.bav.de an.