Immer mehr Menschen geraten in die Schuldenfalle. Dabei handelt es sich meist um ganz "normale" Bürger oder selbstständige Unternehmer, die nicht auf betrügerische oder leichtfertige Art und Weise in Not geraten sind. Derzeit ist laut aktuellem Schuldenreport jeder zwölfte Haushalt überschuldet. Das sind über drei Millionen. Und der Abbau der privaten Überschuldung kommt nicht voran, beklagen Verbraucher- und Wohlfahrtsverbände.
Kompliziertes deutsches Insolvenzrecht
Das liegt auch an dem überaus kompliziertem Verfahren der Privatinsolvenz, dass sich über viele Jahre erstreckt. Hat ein Schuldner Antrag auf Privatinsolvenz gestellt, muss er in einer langwierigen so genannten "Wohlverhaltensphase" von mindestens 6 Jahren an den vom Gericht festgesetzten Treuhänder den pfändbaren Teil seines Einkommens abtreten. Somit hat er in dieser Zeit kaum eine Chance wieder auf die Beine zu kommen und einen Neuanfang zu wagen.
Deutsche Schuldner verlagern daher immer öfter ihren Wohnsitz in die französische Grenzregion, um hier von einem besonderen Schuldrecht zu profitieren. Dieses ist wesentlich schuldnerfreundlicher als das deutsche Insolvenzrecht und dauert in der Regel zwischen 1,5 Jahren bis 2,5 Jahre.
Eine Schuldbefreiung in Frankreich á la francaise ist vollkommen legal. Denn im Rahmen der Freizügigkeit in der Europäischen Union darf sich jeder Bürger niederlassen, wo er will. Zudem müssen nach europäischem Recht deutsche Gläubiger die französischen Gerichtsbeschlüsse akzeptieren. So urteilte 2001 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Viele Gläubiger, auch Banken, haben mittlerweile bemerkt, wie ihnen immer wieder säumige Zahler nach Frankreich entkommen und sind schneller zu Verhandlungen oder Vergleichen bereit. Ganz billig ist der Umweg über Frankreich aber nicht, denn die Kosten für so ein Verfahren und den Umzug, dass man ohne Profivermittler nicht durchführen kann, kostet gut 25.000,-€ für die gesamte Laufzeit. Diese helfen auch bei einer sofortigen französischen GmbH Gründung, sodass der Schuldner in Frankreich sofort wieder geschäftsfähig ist. Dies alles vor dem Insolvenzantrag. Außerdem besorgen diese Profis französische Konten mit Schecks und Kreditkarten. Die eigene selbstständige Bürorepräsentanz kann angemietet werden ( Büroservice). Für eine EURL ( vergleichbar mit GmbH) benötigt man nur 1.000,- Stammkapital. Der Höchststeuersatz für eine solche Firma beträgt in Frankreich 15%.
So wirbt die LSF-PV E.U.R.L. mit Sitz in Frankreich für Ihre Dienstleistung Möchten auch Sie nicht länger allein mit Ihren Schulden sein?
Dann rufen Sie diese Profis an! Diese können diese Möglichkeit realisieren, und Sie schnell von Ihren Verbindlichkeiten erlösen und dies mit der französischen Restschuldbefreiung und machen Sie auch sofort wieder geschäftsfähig.
!!! Deren Kunden sind begeistert. Gehören Sie auch bald dazu ???Die Unterlagen mit allen Informationen erhalten Sie bei der Firma LSF unter: 01757501780. Bei Interesse Ihrerseits an dem Profi-Service sollten Sie die Service Verträge für Wohnsitzwechsel und Firmengründung, Kosten für Beides ca. 12.900,- €, unterschrieben an die Profis zurücksenden.
Und schon in Kürze können Sie über einen neuen Wohnsitz, eine neue Firma (GmbH/ EURL) mit Kreditkarte und Onlinebankzugang, sowie Ihrem dann in Frankreich zugelassenen PKW verfügen.
Kommentierter (nicht amtlicher) Leitsatz:Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: Frankreich ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen-Insolvenzverordnung-entsprechen.
BGH, Beschluss vom 18.09.2001 - IX ZB 51 / 00Vorinstanzen: OLG Karlsruhe, LG Baden-Baden Fundstelle: NZI 2001, 646 - 648
Mit dem Urteil des französischen Insolvenzgerichtes müssen Sie beim deutschen Amtgericht den Antrag auf Löschung der Schuldnerdaten stellen. Bis vor kurzem durften deutsche Gerichte dies ablehnen, nach heutiger Rechtssprechung des BGH ist das nicht mehr möglich- Laut BGH 18.09.2001 IX ZB 51/00 muss eine im Ausland erteilte Restschuld Befreiung auch in Deutschland anerkannt werden. Der Europäische Rat hat in einer Verordnung Nr. 1346/2000 noch zusätzlich eine Bestätigung gegeben. Diese Verordnung vom 31.5.2002 besagt, dass alle Insolvenzverfahren, die in einem EU-Land entschieden wurden, von allen anderen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden müssen.
Wenn Sie sich über die Vor- und Nachteile dieses Verfahrens informieren möchten, haben Sie diese Möglichkeit im Rahmen des WORLD Consult NET - Beraterforum 2008 - am 19.6.2008 in Frankfurt
Kontakt:Hans-Jürgen Bell
Pressesprecher
WORLD Consult NET
Competence Center e. V.