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Schufa Eintrag: Löschung eines negativen Schufa-Eintrages

Autor: lagfeyh | Erstellt am: 27.03.2010 | Gelesen: 3428
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Löschen von Schufa-Einträgen bei geringfügigen Verbindlichkeiten

negativen Schufa-Eintrag löschen lassen
negativen Schufa-Eintrag löschen lassen
Ein Schufa-Eintrag kann sich schneller ereignen, als gewünscht und um diesen wieder möglichst schnell loszuwerden, bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten an. Nicht immer ist eine zügige und vereinfachte Löschung eines negativen Schufa-Eintrages möglich, jedoch klappt in der Regel bei Verbindlichkeiten bis 1000 Euro, eine problemlose Löschung, wenn Sie früh genug reagieren.

Auch ich gehöre zu den repräsentativen Kandidaten, die aufgrund einer offenen Rechnung eines TV Gerätes einen negativen Schufa-Eintrag erhielten, weil die Rechnung zu spät beglichen wurde.

Nachdem mein alter Fernseher von heute auf Morgen seinen Geist aufgegeben hatte und mir die Medienkommunikation sowie das Weltgeschehen doch als wichtig erschienen, sollte so bald wie möglich ein neuer Fernseher her. Am nächsten Tag ging ich in einen Elektrohandel und entschied mich für einen Fernseher im Wert von 879 Euro, zu bezahlen in bequemen Raten. Die erste Ratenzahlung sollte erst nach 2 Monaten erfolgen und ich fand dieses Angebot mehr als nur lohnenswert.

Es kam, wie es kommen musste, ich erfreute mich an dem neuen TV-Gerät und vergaß die erste Rate nach 2 Monaten zu bezahlen. Genau in der Zeit, als mich dann auch Mahnungen diesbezüglich erreichten, war ich drei Monate beruflich unterwegs und konnte somit nicht reagieren. Als ich nach Hause kam, traf mich fast der Schlag, denn neben etlichen Mahnungen hatte mich wohl auch schon der Gerichtsvollzieher besucht.

Ich versuchte das Ganze unverzüglich zu klären, telefonierte, schrieb Briefe und erzielte eine Einigung und bezahlte die offene Rechnung komplett in einem Betrag. Auch wenn dies eigentlich entgegen meiner Planung lag, aber ich wollte so schnell wie möglich die Sache erledigt haben.

Durch einen Bekannten erfuhr ich dann, dass trotz solcher Ausgleiche, oftmals ein Schufa-Eintrag erfolgt und dies im negativen Sinne. Ich holte mir bei der Schufa eine Selbstauskunft ein und musste eingestehen, dass mein Bekannter vollstens im Recht lag. Ich stand drin - TV-Gerät und der Vertrag mit dem Händler waren die Ursache. Da ich aber nun die komplette Summe ausgeglichen hatte und die Sache erledigt war, lag mir viel daran, diesen Eintrag schnell wieder los zu werden.

Mein Bekannter riet mir, einen Widerspruch einzulegen bei der Schufa, natürlich schriftlich und auch den Gläubiger darüber zu informieren. Die Schufa legt bei einem Eintrag bei dem es um Verbindlichkeiten bis zu 1000 Euro geht, den Eintrag erst einmal auf Eis. Er wird unsichtbar, bis zur vollständigen Klärung.

Um den Eintrag los zu werden, muss die Schufa angeschrieben werden, eventuell vorhandene Belege zugeschickt und um Löschung der Daten gebeten werden. Zeitgleich erfolgt auch ein Schreiben an den Gläubiger, mit der Aufforderung den Eintrag zurückzunehmen. Hinzuweisen ist dabei auch in solchen Fällen auf eventuell vorhandene Gerichtsurteile sowie weitere Schritte, wenn keine Reaktion durch den Gläubiger erfolgt.

Genau so bin ich vorgegangen und hatte tatsächlich Erfolg!

Mein Schufa-Eintrag lag erst einmal auf Eis, kein Dritter konnte von diesem erfahren, da er nicht sichtbar war und nach wenigen Wochen, war dieser komplett gelöscht worden.

Auch Sie haben die Möglichkeit mit solch einem Verfahren Ihren negativen Schufa-Eintrag löschen zu lassen, wenn die Verbindlichkeit sich bis zu einer Höhe von 1000 Euro beläuft. Wichtig ist es, dass Sie sofort reagieren und nicht erst nach 2 Jahren auf die Idee kommen nun einen Einspruch einzulegen, denn dies kauft Ihnen keiner ab und eine Löschung wird sehr schwierig. Versuchen Sie es, Sie werden sehen, es funktioniert und Sie erhalten schnell wieder eine strahlend weiße Schufa.

Bernd Rothmann
www.sofort-ohne-schufa.de
 
 
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