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Schufa Eintrag & Eigenauskunft: Der richtige Umgang mit der Schufa

Autor: finanztrends | Erstellt am: 10.08.2009 | Gelesen: 9222
Kategorie: Recht - Gesetz & Steuern | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Negative Schufa Einträge löschen und wieder kreditwürdig werden

Die nötigen Kenntnisse dazu liefert ein aufschlussreiches E-Book, das alle wesentlichen Informationen für denjenigen, der negative Schufaeinträge löschen will, bereithält. Das E-Book enthält Schritt für Schritt Anleitungen zu allen denkbaren Fallgruppen. Ausführliche Musterschreiben, die nur durch die persönlichen Angaben ergänzt werden müssen, ermöglichen es dem Leser, sofort gegen negative Schufa Einträge vorzugehen. Für jeden Betroffenen ist das E-Book eigentlich unverzichtbar.

Negative Schufa Einträge sind ein Thema, der Scorewert ist das andere. Die Schufa gibt an ihre Vertragspartner den so genannten Branchenscore weiter, einen Punktewert zwischen 1 (schlecht) und 1000 (gut). Mit dem Scorewert wird versucht, das Kreditrisiko mit Hilfe eines bestimmten statistischen Verfahrens einzuschätzen. Je höher der Punktewert, je besser die Prognose und je günstiger sind wahrscheinlich die Kreditbedingungen. Der Wert „1000" ist ein theoretischer. Er wird praktisch nie erreicht, weil in die statistische Bewertung auch solche Risiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit und Tod einfließen. Bestehen negative Schufa Einträge, wird der Scorewert nicht berechnet. Da der Scorewert Ergebnis eines statistischen Verfahrens ist, lässt er sich nur schwer beeinflussen. Die Schufa gibt keine genaue Auskunft über die Ermittlung des Scorewertes, aber Informationen darüber, welche gespeicherten Daten beispielsweise in die Score-Berechnung einfließen: Zahlungsausfälle sowie Erfahrungen mit Kreditgeschäften gehören dazu und auch Anzahl und Art der Kreditaktivitäten. Offenbar wirkt es sich auf den Scorewert negativ aus, wenn innerhalb eines Jahres mehrere Kreditanfragen gestellt werden. Wer also mehrere Angebote einholt, um einen Kreditvergleich herbeizuführen, sollte unbedingt darauf achten, dass die Anfrage nicht als Kreditanfrage, sondern als „Anfrage Kreditkonditionen" oder als „Anfrage Immobilienkreditkonditionen" gilt. Das sollte gegenüber dem Sachbearbeiter der Bank unmissverständlich deutlich gemacht werden. Anders lautende Texte in irgendwelchen Schriftstücken sollten gestrichen und durch die oben genannten Begriffe ersetzt werden.

Für die Bonität sind also heutzutage zwei Dinge bedeutend. Soweit möglich, sind Handlungen zu vermeiden, die die statistische Ermittlung des Scorewertes negativ beeinflussen könnten und es ist auf positive Schufadaten zu achten. Negative Schufaeinträge löschen oder sperren zu lassen, soweit es irgend geht, ist für die Wiedererlangung der Kreditwürdigkeit von grundlegender Bedeutung.

Andreas Lojewski
 
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