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Schufa Eintrag & Eigenauskunft: Der richtige Umgang mit der Schufa

Autor: finanztrends | Erstellt am: 10.08.2009 | Gelesen: 8821
Kategorie: Recht - Gesetz & Steuern | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Negative Schufa Einträge löschen und wieder kreditwürdig werden

Nicht selten ist die Überraschung groß. Der beantragte Kredit wird nicht gewährt oder der Handyvertrag kommt nicht zustande, weil die vom Vertragspartner eingeholte Schufaauskunft einen negativen Schufa Eintrag ergeben hat. Der Anlass dafür war vielleicht nichtig und lange vergessen. Eine nicht rechtzeitig bezahlte Rechnung oder eine minimale Überziehung des Dispositionskredits reicht für negative Schufa Einträge aus.

So eine Situation ist nicht nur unangenehm, sie kann auch schwerwiegende Folgen haben. Schon ein Handyvertrag ist mit schlechter Schufa nur schwer zu haben, ganz zu schweigen von einem Kredit für ein neues Auto oder eine Immobilie. Mit Glück findet der Betroffene irgendeine Lösung. Das wird dann aber eine teure Lösung sein.

Die soeben geschilderte Situation lässt sich allerdings in vielen Fällen vermeiden, wenn man sich darum kümmert, was die Schufa so alles gespeichert hat. Sind die Daten bekannt, können gegebenenfalls alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, negative Schufa-Einträge löschen zu lassen.

Vor allem wer nicht nur hin und wieder mit Krediten und Verträgen zu tun hat, sollte regelmäßig eine Schufa Eigenauskunft einholen. Anhand der Selbstauskunft lässt sich feststellen, ob negative Schufa Einträge vorhanden sind, die gelöscht werden können, Offensichtliche Fehler und Schufa Einträge trotz Ablaufs der Löschfrist kommen immer wieder vor und lassen sich verhältnismäßig leicht bereinigen. Für den Betroffenen interessanter und schwieriger zu lösen, sind die Fälle, in denen es um die Löschung unberechtigter Schufa Einträge geht oder darum geht, negative Schufa Einträge vorzeitig löschen oder sperren zu lassen. Einige Beispiele sollen das verdeutlichen.

Liegt die dem Schufa-Eintrag zugrunde liegende Forderung unter 1.000 Euro, gibt es die reelle Chance, diesen negativen Schufa Eintrag löschen zu lassen, und zwar sofort. Voraussetzung ist, dass die Forderung nicht tituliert ist und dass unverzüglich gehandelt wird. Bestrittene Forderungen dürfen bis zur endgültigen Klärung nicht weitergegeben werden. Wer richtig vorgeht, kann entsprechende negative Schufa Einträge sperren lassen. Auch gegen Schufa Einträge, die Banken, Versandhäuser oder andere Großunternehmen veranlassen, lässt sich bisweilen erfolgreich vorgehen. Regelmäßig werden die Daten ohne eine Interessenabwägung im Einzelfall weitergegeben. Der Sachbearbeiter füttert den Computer, und die Datenübermittlung geschieht daraufhin automatisch. Das ist nach Auffassung von Gerichten unzulässig.

In allen diesen Fällen werden negative Schufa Einträge nicht von alleine gelöscht. Die Schufa selbst wird hier nicht tätig. Es bedarf eines schriftlichen Einspruchs des Betroffenen. Allerdings reicht dies in den überwiegenden Fällen nicht aus. Außerdem muss bei dem Vertragspartner der Schufa (Banken, Versandhäuser, usw.) um Einwilligung in die Löschung der negativen Schufa Einträge schriftlich nachgesucht werden. Die Betonung liegt wirklich auf „schriftlich". Erfahrungen haben gezeigt, dass mündliche Verhandlungen mit den Vertragspartnern keinen Erfolg haben. Nur wer massiv und kompetent auftritt, wird die Löschung negativer Schufa durchsetzen können.
 
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