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Schülerkonto für Minderjährige

Autor: Onlinebank | Erstellt am: 01.02.2012 | Gelesen: 628
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Die gesetzlichen Grundlagen für Rechtsgeschäfte Minderjähriger

Ab wann darf für einen Minderjährigen ein Schülerkonto eröffnet werden?

Über welche Beträge darf eine unter 18 Jähriger verfügen und wer muss zur Eröffnung eines Schülerkontos zustimmen? Diese und weitere Fragen sollen im folgenden Artikel geklärt werden.

Schutz von Minderjährigen durch beschränkte Geschäftsfähigkeit

In Deutschland gelten Personen vom vollendeten siebten bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahr „nur" als beschränkt geschäftsfähig. Ohne die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters können keine Rechtsgeschäfte wirksam getätigt werden. Auch hier gibt es wieder ein paar Ausnahmen, auf die später eingegangen werden soll.

Diese Regelung dient dem Schutz der Heranwachsenden. Unvorteilhafte Rechtsgeschäfte, wie z.B. der überstürzte Kauf einer Sache oder andere unvorteilhafte Geschäfte sind ohne die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters unwirksam.

„Taschengeldparagraph" und weitere Ausnahmen

Minderjährige können wirksame Rechtsgeschäfte eingehen, wenn Sie die (monetären) Mittel zur Erfüllung dieses Rechtsgeschäftes aus Mitteln bezahlen, die ihnen vom (oder mit Zustimmung vom) gesetzlichen Vertreter überlassen wurden. Dies heißt, dass ein Minderjähriger über sein Taschengeld frei verfügen darf, da er dieses Geld von seinen gesetzlichen Vertretern zur Verfügung gestellt bekommen hat.
Ein Händler muss daher zum Beispiel nicht beim Süßigkeiten Kauf eines minderjährigen Schülers auf die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter warten. Die gesetzliche Grundlage findet sich im BGB § 110.

Eine weitere Ausnahme ist die vorteilhafte Schenkung. Eine Person unter 18 darf eine Schenkung annehmen, wenn diese vollkommen vorteilhaft ist. Eine Geldschenkung wäre dies zum Beispiel. Nicht möglich wäre die Schenkung eines Hundes ohne die Einwilligung der Eltern, da das Tier Vollgekosten und nicht uneingeschränkt Vorteile bedeutet.

Kontoeröffnung als Minderjähriger

Minderjährige können nur mit der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ein Girokonto eröffnen. Ein sogenanntes Schülerkonto kann für Jugendliche vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eröffnet werden. Ist ein Schüler bereits volljährig, so kann er ein Konto ohne die Einwilligung der Eltern eröffnen.

Ein Schülerkonto für Personen unter 18 Jahren darf nicht überzogen werden. Dafür muss die Bank sorgen und wird den Minderjährigen daher keinen Dispositionskredit zur Verfügung stellen. Es gibt einige Schülerkonten, die mit einer Kreditkarte ausgestattet werden. Bei diesen Karten handelt es sich ausnahmslos um Prepaid Kreditkarten für Schüler, bei denen kein Kreditrahmen zur Verfügung gestellt wird. Bei diesen Kreditkarten kann nur über das vorher aufgeladene Guthaben verfügt werden. Auf diese Weise ist dafür gesorgt, dass das Schülerkonto nicht durch eine ungedeckte Kreditkartenrechnung überzogen werden kann.

Für Schüler älter als 18 ist es möglich „echte" Kreditkarten zu erhalten. Hier sollten die Eltern am besten in einem klärenden Gespräch auf die Gefahren des Kreditrahmens hinweisen und den Schüler vielleicht doch auf die Vorteile einer einfacheren Kreditkarte zum Aufladen hinweisen.
Auf einem Schülerkonto geht üblicherweise das Taschengeld der Eltern ein. Über das Kontoguthaben kann somit frei von dem Minderjährigen verfügt werden. Konten für Schüler werden kostenlos angeboten. So gut wie alle Schülerkonten werden mit einer Girokarte und einige sogar mit einer kostenlosen Prepaid Kreditkarte ausgestattet.

Für Erwachsene bieten hauptsächlich Direktbanken Girokonten kostenlos an. Für Schüler bieten glücklicherweise so gut wie alle Banken und Sparkassen kostenlose Girokonten an.
 
 
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