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Schnee-Rentenmodell: Schadenersatz für Anleger

Autor: razagni | Erstellt am: 04.05.2011 | Gelesen: 264
Kategorie: Recht - Gesetz & Steuern | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - OLG Stuttgart spricht Anleger Schadenersatz in vollem Umfang zu

Der Kläger war in 2003 auf der Suche nach einer ergänzenden Altersvorsorge und wurde vom Geschäftsführer der beklagten Vertriebsgesellschaft beraten. Dieser hatte ihm zu diesem Zweck die so genannte Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) der Schnee-Gruppe empfohlen. Diese „Rentenmodelle", die nichts anderes als spekulative Hebelgeschäfte darstellen, sind darauf aufgebaut, dass man mit einer Einmaleinzahlung, finanziert über ein Bankdarlehen, eine Rentenversicherung abschließt und daraus sofort eine monatliche Rente beziehen kann. Ein weiterer Einmalbetrag (aus dem Darlehen) sollte in eine so genannte Tilgungsversicherung eingezahlt werden.

Das Bankdarlehen sollte bis zum Ablaufzeitpunkt der Lebensversicherung tilgungsfrei gestellt werden, die Zinsen sollten über die Rentenzahlung und zusätzliche Steuervorteile finanziert werden.

Mit Ablaufleistung aus der Tilgungsversicherung sollte der Bankkredit abgelöst werden, so dass der Anleger anschließend in den Genuss der vollen lebenslänglichen Rente aus der Rentenversicherung kommen kann.

Im vorliegenden Fall wurde ursprünglich eine Rentenversicherung bei der „Alte Leipziger" und als Tilgungsinstrument eine Versicherung bei der „Clerical Medical Investment Group" (CMI) empfohlen.

Kurz vor Unterzeichnung der Verträge wurde diese Rentenversicherung ohne entsprechende Rücksprache auf die Wiener Städtische und als Tilgungskomponente eine Versicherung bei der Berlinische Leben (jetzt: Delta Lloyd Lebensversicherung AG) abgeschlossen.

Finanziert wurde dieses hoch komplexe Modell ursprünglich bei der Privatbank Gries & Heissel Bankiers (Berlin). Der Kredit wurde später auf Empfehlung des Beraters auf die Sparkasse Köln/Bonn umgeschuldet.

Das OLG Stuttgart stellte zahlreiche Pflichtverletzungen durch den Berater fest und folgte damit voll umfänglich der Argumentation des Klägers. Insbesondere waren die in den Prognose- bzw. Musterberechnungen dargestellten Zahlen bezüglich der Auszahlungen durch die Versicherungen bereits zum Zeitpunkt des Beratungsgespräches im Dezember 2003 nicht mehr aktuell, stellten somit nichts anderes als geschönte Zahlen dar.

Zwangsläufig kam es dazu, dass die monatliche Rente stetig verringert wurde, dessen ungeachtet die Kreditraten in voller Höhe zu bedienen sind. Der Schaden für die Anleger war vorprogrammiert: statt einer sicheren zusätzlichen Altersvorsorge muss die Deckungslücke ständig aus eigenen Ersparnissen bedient werden.

In den Beratungsgesprächen wurde insbesondere verschwiegen, dass das Werbematerial mit irreführenden Geschäftsergebnissen aus der Vergangenheit versehen war, die zum Zeitpunkt der Beratung überhaupt nicht mehr gegeben waren.

Neben dem OLG Stuttgart haben bereits zahlreiche andere Gerichte im Bundesgebiet wie z.B. das OLG Hamm, das OLG München, das OLG Düsseldorf oder die Landgerichte Bamberg, Augsburg, Freiburg, Konstanz, Limburg und Stuttgart Schadenersatzansprüche geschädigter Anleger gegen damalige Anlageberater, die Emittenten oder finanzierende Banken zugesprochen.

Verkauft wurden identische oder ähnlich konstruierte Rentenmodelle unter den schönen Namen wie EuroPlan, System-Rente, Lex-Konzept-Rente, Stuttgarter Renten Konzept (SRK) uvm.

Die Chancen Geschädigter, sich schadlos halten zu können, stehen somit gut.

Abschließend weisen wir allerdings auf die mögliche Verjährung etwaiger Schadenersatzansprüche hin: grundsätzlich verjähren solche Ansprüche zum Jahresende drei Jahre ab Kenntnis des Geschädigten von den anspruchsbegründenden Tatsachen.

Für eine erste Vorprüfung Ihrer evtl. Ansprüche stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Patrick M. Zagni
Rechtsanwalt / Fachanwalt
für Bank und Kapitalmarktrecht
Kesselstr. 19
70327 Stuttgart

Tel.: 0711/94558550
Fax: 0711/945585520
info@zagni-recht.de
www.zagni-recht.de

 
 
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