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Schildbürgerstreiche auf 'Palermistan'

Autor: inselzeitung | Erstellt am: 07.06.2010 | Gelesen: 871
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Kommunalrecht auf Hiddensee: Verwaltungsfehler des Amtes, mangelhafte Satzungen und andere Ungereimtheiten in der Gemeindepolitik

Öffentliche Bekanntmachung des Amtes West-Rügen - auf Hiddensee eine Fehlanzeige
Öffentliche Bekanntmachung des Amtes West-Rügen - auf Hiddensee eine Fehlanzeige
Die Wortschöpfung „Palermistan" als bitter-ironische Umschreibung für das politische Hiddensee macht die Runde, weil fast täglich neue Ungereimtheiten, Ungerechtigkeiten und mutmaßliche Rechtsverstöße in der Gemeindepolitik zum Vorschein kommen. Oder sind es doch eher nur Streiche der „Schildbürger für Hiddensee"? Drei aktuelle Fälle sorgen derzeit für heftige Diskussionen auf dem „söten Länneken":

Amstausschuss: Da lädt das Amt West-Rügen (Amtsvorsteher ist der Hiddenseer Gemeindevertreter Frank Martitz von der Fraktion „Bürger für Hiddensee") zu einer Sitzung des Amtsausschusses am 1.Juni 2010 ein, versäumt allerdings, diese Sitzung in der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee ordnungsgemäß bekannt zu machen, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt. Auf der Tagesordnung stand u. a. auch so ein wichtiges Thema wie der „Vergleichsvorschlag Gemeinde Seebad Insel Hiddensee gegen Land MV wegen Kommunalrecht" (B-10/590143). Das Amt musste nach einer Rüge durch die CDU Hiddensee die Sitzung ausfallen lassen, da sie wegen der fehlenden Bekanntmachung eben nicht rechtmäßig stattfinden konnte. Als neuer Termin wurde vom Amt der 15.06.2010 angesetzt. Dass die Ignoranz gegenüber demokratischen Spielregeln und gesetzlichen Vorgaben andauernd nur von der CDU kritisiert wird, so als habe diese Partei das Kommunalrecht für sich gepachtet, ist verwunderlich. Gibt es denn außer der Mannschaft um CDU-Chef Thomas Gens auf Hiddensee niemanden, der auf die Einhaltung kommunalrechtlicher Selbstverständlichkeiten und auf demokratischen Anstand achtet? Die oder der künftige neue LVB (leitender Verwaltungsbeamter) im Amt West-Rügen, der zur Zeit gesucht wird, hat jedenfalls bald alle Hände voll zu tun – auch in Sachen Hiddensee...

Hafengebühren: Da fordert das Gericht (VG Greifswald, Richter Seppelt) die Gemeinde mehrfach auf, Unterlagen, insbesondere die Kalkulationen für das laufende Verfahren zur Hafengebührensatzung beizubringen. Die Gemeinde reagiert entweder gar nicht oder mit lückenhaften und wenig aussagekräftigen Informationen zu dem komplexen Verwaltungsvorgang sowie zu den Bescheiden aus den Vorjahren. Hintergrund: Die Reederei Kipp aus Breege auf Rügen ist der Auffassung, dass sie nach wie vor als kleine Reederei gegenüber der Reederei Hiddensee (Weiße Flotte) benachteiligt wird, wie schon Anfang April bekannt wurde; sie klagt gegen die Hafengebührensatzung der Gemeinde Hiddensee. Nun will sich das Gericht die Hiddenseer Verzögerungstaktik nicht länger gefallen lassen und droht mit der Einschaltung der Kommunalaufsicht. Übrigens - auch die Kurabgabesatzung wurde bekanntlich bemängelt und muss nachgebessert werden, aber auf Hiddensee wirkt offenbar noch das Motto von Ex-Bürgermeister Gau nach: „Abwarten und Tee trinken…".

Strandkorbvermietung: Da beschließt die Gemeindevertretung mit der Mehrheit der Fraktion „Bürger für Hiddensee" im März die 1.Änderungssatzung zur Strand- und Badeordnung. Begründet wurde dies mit dem Bedarf einer Neuregelung im Zusammenhang mit Beschwerden wegen des wilden Anlandens von Booten in den Strandbereichen vor Neuendorf, Vitte und Kloster; betroffen von den Neuregelungen war jedoch scheinbar ganz nebenbei auch das Thema der Strandkorbvermietung. Allerdings hätten nach Lage der Dinge zwei Gemeindevertreter der Fraktion „Bürger für Hiddensee" an der Abstimmung offenbar gar nicht teilnehmen dürfen, da sie vermutlich vom Mitwirkungsverbot laut Kommunalverfassung betroffen waren. In dieser Änderungssatzung, die nun möglicherweise formell nichtig ist, wenn sie unter Missachtung des Mitwirkungsverbotes einzelner Abgeordneter entstand, ist u. a. geregelt, dass der Hafen- und Kurbetrieb jährlich über Anträge zur Aufstellung von Strandkörben entscheiden kann. Wie aber soll ein Strandkorbvermieter eine Sicherheit für seine Investitionen bekommen, wenn er nicht weiß, ob und wo er im nächsten Jahr seine Strandkörbe noch aufstellen darf? Nach welchen Kriterien entscheidet eigentlich der Hafen- und Kurbetrieb über die Vergabe der Stellplätze? Und vor allem: wem nutzt es? Wie handwerklich schlecht diese Satzungsänderung dabei gemacht ist, zeigt sich auch in den vollkommen widersprüchlichen Ausführungen zur Anlandung von Wasserfahrzeugen, denn auch Booten bis 5 PS soll das verboten werden, obwohl dies dem Landesrecht widersprechen würde. Auch wenn es grundsätzlich zu begrüßen wäre, wenn die Strände von Hiddensee vom motorisierten Bootstourismus verschont blieben, so kann dies doch nicht durch im Grunde nicht rechtskonforme Satzungsfestlegungen durchgesetzt werden, zumal gleichzeitig schon wieder gewisse Ausnahmegenehmigungen durch die Satzung in Aussicht gestellt werden. Außerdem ist der Geltungsbereich der Satzung nicht klar, denn man hat mal eben nur die Nord-Süd-Ausdehnung geregelt. Wieder eine Insel-Satzung, beschlossen mit einer Mehrheit der Fraktion „Bürger für Hiddensee", mit der sich das Gericht und die kommunale Rechtsaufsicht u. U. werden befassen müssen.

Übrigens – etwas Erheiterndes hat diese Satzungsänderung ja auch: die Gemeinde verlangt jetzt nämlich von den Strandkorbvermietern ein „freundliches Auftreten" – per Satzung! Abgesehen davon, dass es sich um eine geschäftliche Selbstverständlichkeit handelt, hat so etwas in einer Satzung eigentlich nichts zu suchen, denn wer soll im Zweifelsfalle dieses freundliche Auftreten bewerten und kontrollieren - vielleicht die für Charme und Freundlichkeit bekannte Chefin der Inselinformation?

(Redaktion: Kay Zeisberg – Neue Inselzeitung Hiddensee - inselzeitung.blogspot.com)
 
 
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