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Scheidung per Onlineanwalt?

Autor: andyffmx | Erstellt am: 23.10.2011 | Gelesen: 234
Kategorie: Recht - Gesetz & Steuern | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Scheidung ganz einfach und unbürokratisch per virtuellen Anwalt? Ist dies überhaupt möglich und rechtens?

Das Internet entwickelt sich immer mehr zu einem Basar. Neben den vielen nützlichen Inhalten, die man hier für sein Leben und seine Arbeit herausfiltern kann, tummeln sich leider auch Anbieter, welche mit dubiosen Versprechungen den Menschen Hoffnung auf ein einfacheres und angenehmeres Leben machen. Und so findet sich hier neben allerlei nichtigen Unrat auch die Möglichkeit, eine Scheidung ganz einfach und unbürokratisch per virtuellen Anwalt durchführen zu lassen. Doch ist dies überhaupt möglich und rechtens?

Die Sachlage ist hier schnell erklärt. Zum einen steht es nur einem Gericht zu, in Deutschland eine Ehe für geschieden zu erklären. In erster Instanz ist dies das Amtsgericht, welches als Familiengericht die Scheidung vornehmen darf. Ein Notar, ein Anwalt oder gar eine andere nicht juristische Person darf dieses gesetzlichen Vorgang nicht vornehmen und beglaubigen.

Zudem gibt es in Deutschland klare Regeln und Vorschriften, welches Familiengericht für die Scheidung zuständig ist. Dies richtet sich in erster Linie nach dem Wohnort des Ehegatten, der mit den gemeinsamen Kindern wohnt. Sind keine Kinder aus der Ehe hervorgegangen, wird die Ehe am letzten gemeinsamen Wohnsitz geschieden. Sollte auch dies nicht möglich sein, gibt es weitere Regelungen und Gesetzte, die den Ort der Scheidung genauestens festlegen.

Der dritte Punkt, der gegen eine Scheidung über das Internet spricht, ist der Scheidungsantrag, der von einem zugelassenen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht gestellt werden muss. Hinzu kommt, dass beide Ehepartner per Gesetz dazu gezwungen sind, der Scheidung persönlich vor Gericht beizuwohnen. Denn beide Partner werden hier nochmals zur Scheidung angehört und müssen ihr Einverständnis geben. Nur so ist sicherzustellen, dass sich alle Beteiligten über die Endgültigkeit und die Konsequenzen der Scheidung bewusst sind. Per Online ist hier also definitiv nichts zu machen.

Aber es gibt auch einige Dinge, die ein Onlineanwalt für die Parteien regeln kann. So ist es möglich, dass dieser den Ehescheidungsantrag vorbereitet. Daten, die ihm postalisch oder online übermittelt wurden, kann dieser zusammentragen und für das Gericht aufarbeiten. Mehr ist leider nicht möglich. Denn von prozessualen Verpflichtungen können beide Ehepartner nicht entbunden werden. Und so ist es dringend ratsam, für juristische Angelegenheiten immer einen Rechtsanwalt des Vertrauens aufzusuchen, um in einem persönlichen und direkten Gespräch alle Schritte bezüglich der Scheidung abzuklären und zu besprechen. Diese reichen vom Antrag der Scheidung, über die Vermögensaufteilung, das Sorgerecht für eventuelle Kinder und die Kosten für das Scheidungsverfahren, welche zum einen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, zum anderen im Gerichtskostengesetz genau verankert sind.

 
 
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