geprüfte Detektive (ZAD) als wertvolle Zeugen vor Gericht!
Scheidung! Die wichtigsten Urteile im Namen des UnterhaltsBislang ist es so, dass im Falle einer Scheidung bis zu 3/7 des Netto-Einkommens vom unterhaltspflichtigen an den unterhaltsberechtigten Ehepartner (im Regelfall die Ehefrau) gezahlt werden müssen. Doch der unterhaltsberechtigte Ehepartner kann seinen Unterhaltsanspruch auch komplett verlieren.
Zwei Juristen haben jetzt in einem Buch mit dem Titel "Tatort Unterhaltsverlust" (Alexandra Verlag, Weilheim, 19,90 €, ISBN-Nr. 3-9810741-0-6) insgesamt 101 Urteile veröffentlicht, die den Unterhaltsverlust für den eigentlich unterhaltsberechtigten Ehepartner zur Folge hatten, zum Beispiel:
- Der unterhaltsberechtigte Partner in der Ehe nachweislich mit einem anderen Partner Sex hatte
- Der unterhaltsberechtigte Partner dem unterhaltspflichtigen Partner ein fremdes Kind untergejubelt hat
- Der unterhaltsberechtigte Partner den unterhaltspflichtigen Partner wegen einer falschen Straftat anzeigt, ihn einmalig schlägt, regelmäßig verprügelt usw.
- Der unterhaltsberechtigte Partner falsche Angaben über sein Einkommen macht, d.h. Einkommen ganz oder teilweise verschweigt
- Der unterhaltsberechtigte Partner in einer "Rotlicht-Bar" arbeitet
Wichtig ist aber, dass der unterhaltspflichtige Partner dies im Zweifel gerichtsfest, zum Beispiel durch Vorlage eines Detektiv-Tätigkeitsbericht, beweisen muss. Die bloße Behauptung alleine reicht nicht aus. Vor Gericht wird dann immer der individuelle Einzelfall geprüft und ggf. die Detektive auch als Zeugen vernommen. Gerade deshalb ist es wichtig, bei der Auswahl der Detektei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Qualität der Gegenleistung zu achten: Wer erfährt schon gerne vor Gericht, dass der Bericht der eingeschalteten Detektei das Papier nicht Wert ist, auf dem er gedruckt wurde?!?
Fordern Sie daher nicht irgendeine sondern unsere Hilfe an, wenn es um die gerichtsfeste Dokumentation des Fehlverhaltens ihres Partners geht. Letzten Endes geht es schließlich um Ihr gutes Geld!
(Diese News ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes, sondern dient nur zu ihrer Information. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt ihrer Wahl hierzu beraten und informieren!)