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Schallschutz bei Wohnimmobilien

Autor: unisterpr | Erstellt am: 15.03.2011 | Gelesen: 308
Kategorie: Bau - Planung & Architektur | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Lärmbelästigung durch Nähe zu Flughäfen

♦Der Bau oder Ausbau eines Flughafens kann für die Kommunen eine Verbesserung des Standortes bedeuten, für Anwohner bringt er in der Regel jedoch Probleme mit sich. Zahlreiche Menschen in Deutschland klagen über Lärmbelästigung durch Flugverkehr. Das Immobilienportal myimmo.de erläutert die diesbezügliche Rechtslage in Deutschland.

Ein geeigneter Schallschutz kann Anwohner in gewissem Maße vor Lärmbelästigung bewahren. Der Entschluss, einen Flughafen zu bauen, betrifft automatisch das Umland. Etwa ein Drittel der Deutschen beschwert sich über Fluglärm, fünf Millionen Bürger fühlen sich davon sogar hochgradig betroffen. Bei Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze haben Eigentümer Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie ihre Wohnimmobilien beziehungsweise Grundstücke aufgeben.

Je nach Nähe zum Flughafen gibt es bestimmte Richtlinien für Wohngebiete. In dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm wird die Ausweisung von sogenannten Schutzzonen geregelt, in denen es zu einer Überschreitung der Grenzwerte durch fluglärmbedingte äquivalente Dauerschallpegel kommt. In der Tag-Schutzzone 1 dürfen grundsätzlich keine Wohnimmobilien erbaut werden. Eigentümer bestehender Wohnimmobilien haben Anspruch auf Aufwendungsersatz für bauliche Schallschutzmaßnahmen. Für Wohngebäude, die innerhalb der Tag-Schutzzone 2 errichtet werden, gelten hohe Anforderungen an den Schallschutz der Gebäudehülle.

Für Wohnimmobilien und die betroffenen Grundstücke sinkt mit dem Bau eines Flughafens meist der Verkehrswert, während sich diese Entwicklung aufgrund der wirtschaftlichen Attraktivität des Standortes durchaus positiv auf den Verkehrswert von Gewerbeimmobilien auswirken kann. Weitere Informationen: news.myimmo.de/..

Unister GmbH
Lisa Neumann
 
 
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