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Schäden in Gebäuden durch Schimmelpilze

Autor: optimizer | Erstellt am: 18.01.2012 | Gelesen: 315
Kategorie: Haus - Garten & Heimwerk | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Wie man wirksam und nachhaltig gegen Simmel vorgeht

Schimmelpilz nach Wasserschaden
Schimmelpilz nach Wasserschaden

Bei Schimmel handelt es sich um Pilze mit Pilzfäden und Sporen, die sich durch die Zersetzung organischer Rückstände oder direkt an lebenden Organismen ernähren. Rund einhundert Arten gibt es davon in Innenräumen. Typische Ursachen sind zum einen Schäden an der Bausubstanz, zum Beispiel undichte Stellen am Mauerwerk oder im Dachstuhl und zum anderen Kondenseffekte an den Innenwänden, die durch zu hohe Luftfeuchtigkeit im Raum entstehen. Auch nach Wasserschäden durch beschädigte Rohre, die nicht ausreichend behoben wurden, tritt häufig Schimmelbildung auf. Ein erhöhtes Risiko besteht im Übrigen besonders bei Neu- und Umbauten, weil dann sehr viel Feuchtigkeit in die Bausubstanz eingebracht wird, beispielsweise beim Verlegen Estrich und beim Verputzen. Wenn das Material über einige Wochen hinweg feucht bleibt, ist ein Schimmelpilzbefall sehr wahrscheinlich.

Den Schimmel mit Schimmelentferner zu beseitigen, ist keine Lösung, denn meist kommt er früher oder später wieder, weil man damit nur oberflächliche Symptome behandelt. Um nachhaltig gegen den Schimmel vorzugehen, empfiehlt sich eine kompetente Untersuchung der Schimmelpilze durch einen Experten. Oft führt daher kein Weg daran vorbei, einen Gutachter für Schimmel zu bestellen, um den Grund für die Entstehung der Schimmelpilze herauszufinden. Die wesentlichen Aufgaben eines Schimmelgutachters sind die Bewertung von Schimmelpilzbefall in Gebäuden und die Ursachenermittlung. Der Sachverständige erstellt außerdem im Bedarfsfall Gerichts- und Schiedsgutachten, sowie Gutachten für Versicherungen, öffentliche Verwaltungen, Firmen und Privatleute. Gerade bei Mietwohnungen und beim Immobilienkauf ist ein professionelles Schimmel Gutachten zudem die einzige Möglichkeit, Rechtssicherheit für alle Parteien herzustellen. Die Voraussetzung für die offizielle Anerkennung des Gutachtens ist, dass es sich um einen von den Gerichten anerkannten, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der IHK für Schimmelpilze und Schadstoffe handelt.

Wenn ein Sachverständiger Schimmel diagnostiziert, muss schnell gehandelt werden. Die Beseitigung der Schimmelpilze sollte auf der Basis eines Sanierungskonzepts des Schimmelpilz-Gutachters erfolgen. Bei großflächigem Befall ist es ratsam, die Sanierung von einem spezialisierten Unternehmen durchführen zu lassen. Bei den Sanierungsarbeiten ist darauf zu achten, dass die betroffenen Räume staubdicht versiegelt werden, damit sich die Sporen der Schimmelpilze nicht weiter im Gebäude ausbreiten. Dann muss der komplette Schimmel entfernt werden. Es gibt Materialien, die dabei komplett ersetzt werden müssen, beispielsweise Putz und Gipskartonplatten. Auch Gegenstände mit offenporigen Oberflächen, z. B. Matrazen und Polstermöbel, sollten entsorgt werden, sofern sie von Sporen oder Schimmelpilzen befallen sind. Bei Holz genügt bei oberflächlichem Befall meist eine Reinigung, Desinfektion und Imprägnierung der befallenen Stellen. Holzteile müssen nur demontiert werden, falls der Schimmelbefall sehr stark ist oder die Konstruktion sich mechanisch nicht gut reinigen lässt. Nachdem sämtliche betroffenen Stellen gereinigt bzw. die betroffenen Materialien entfernt sind, muss der gesamte Sanierungsbereich mit einem Industriestaubsauger gereinigt werden. Die Entfernung der Abschottung sollte erst nach Abschluss aller Arbeiten vorgenommen werden. Um den Erfolg der Sanierung zu bestätigen, kontrolliert der Schimmelpilz-Sachverständige anhand von erneuten Messungen, ob auch wirklich alle Sporen entfernt wurden. So erhält man die Sicherheit, dass Schimmelpilze restlos enfernt und die Gefährdung der Gesundheit durch die Schimmelpilzsporen beseitigt ist.

 
 
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