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Schadenersatzforderungen bei KFZ Haftpflicht-Versicherung

Autor: easyversichern | Erstellt am: 29.08.2009 | Gelesen: 2152
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Eine Versicherungssparte der KFZ Versicherung

Schadenersatzforderungen
Schadenersatzforderungen
Die Haftpflichtversicherung deckt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen ab.

KFZ Haftpflicht-Versicherung

Jeder Fahrzeughalter in Deutschland und Österreich ist gesetzlich dazu verpflichtet eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die mit dem versicherten Fahrzeug anderen zugefügt werden und wehrt unberechtigte Schadenersatz-Forderungen gegen den Fahrzeughalter ab.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung gilt in ganz Europa (im geografischen Sinn) und ist mit einer gesetzlichen Mindestversicherungssumme von 6 Millionen Euro vorgeschrieben. Wenn der Schaden die Versicherungssumme übersteigt, muss der Versicherungsnehmer den übersteigenden Anteil selbst bezahlen. Desshalb empfehlen Versicherer eine höhere Versicherungssumme zu vereinbaren (Bsp. 15 Millionen Euro), damit auch schwere Unfälle abgesichert sind -> dies kostet in der Regel nur paar Euro mehr.

Sinn und Zweck?

Die KFZ-Haftpflichtversicherung gewährleistet zum einen die Bezahlung einer Schadenersatzpflicht (=Schutz des Geschädigten) und andererseits würde in zahlreichen Fällen die Höhe des Schades die Existenz des Schadenersatzpflichtigen gefährden (=Schutz des Schadenersatzpflichtigen).

Was ist versichert?

Ersatzpflichtige Schäden, die mit dem versicherten Fahrzeug anderen zugefügt werden.

Beispiel: Beim Einparken wird ein anderes Fahrzeug beschädigt. Die Reparaturkosten des anderen Fahrzeuges werden übernommen.

Was ist nicht versichert?

Schäden am eigenen Fahrzeug (dazu ist eine Kaskoversicherung notwendig); weitere Informationen bitte den Bedingungen entnehmen.

Tipp:

Urlaubsantritt ins Ausland mit dem Auto oder Motorrad?

In einige europäischen Ländern ist der Nachweis einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung zu erbringen. Dieser Nachweis wird in Form einer internationalen Versicherungskarte (kleine Grüne Karte) erbracht und vom Versicherer ausgestellt.

In einigen nichteuropäischen Ländern benötigen Kraftfahrzeuge eine sogenante Große Grüne Karte, die zusätzlich prämienpflichtig ist. Nähere Informationen finden Sie hier.

Sie sind Geschädigter und kennen nur das Kennzeichen?

In Deutschland gibt es dazu eine zentrale Versicherungsauskunft und in Österreich stellt der Versicherungsverband über seine Hompage die Möglichkeit zur Verfügung das haftende Versicherungsunternehmen anhand des Kennzeichens zu ermitteln. Die Schadenansprüche können dadurch beim Versicherer ohne Name und Adresse des Schadenersatzpflichtigen zu kennen eingebracht werden.

KFZ-Haftpflichtversicherung kündigen?

Die KFZ-Haftpflichtversicherung kann auf mehrere Arten gekündigt werden. Die gebräuchlichsten sind die Ablaufkündigung und Kündigung aufgrund Fahrzeugwechsel. Informationen dazu finden Sie hier.

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