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Sanierung von Unternehmen

Autor: Dr.Werner | Erstellt am: 23.04.2008 | Gelesen: 762
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Umschuldung, Neufinanzierung und Vermeidung der Insolvenz

darlehenAngesichts der zurückhaltenden Darlehenspraxis der Banken erhöhen immer mehr kleine und mittlere Unternehmen auch in der Krise ihr Eigenkapital und ihre Liquidität mit mezzaninen Finanzierungsinstrumente (z.B. Genussrechtskapital und stilles Beteiligungskapital). Die Stärkung der Eigenkapitalbasis des Unternehmens ist aber auch ohne Zuführung von frischer Liquidität unkompliziert möglich. Mit oft einfach durchzuführenden Maßnahmen lassen sich erhebliche Verbesserungen der Bilanz- und Kapitalstruktur erzielen. Eine solche Stärkung des Eigenkapitals ist für jedes Unternehmen mit einem so genannten „Debt-Equity-Swap" möglich. Der Begriff „Debt-Equity-Swap" bezeichnet die Umwandlung von Verbindlichkeiten („Debt") in Eigenkapital („Equity") und ist eine Massnahme der Umschuldung ohne Bank und gleichzeitig ein Akt der Bilanzoptimierung :

- Unternehmensverbindlichkeiten können sowohl in Vollgesellschaftsanteile (z.B. GmbH-Stammanteile oder Aktien) als auch in mezzanine Finanzierungsformen (z.B. Genussrechte und stille Beteiligungen) umgewandelt werden.

- Der Debt-Equity-Swap eignet sich vor allem für bestehende Gesellschafterdarlehen, aber auch für alle anderen Verbindlichkeiten gegenüber außerhalb des Unternehmens stehenden Dritten.

Ganz gleich, welche Verbindlichkeit in Eigenkapital umgewandelt werden soll, bietet sich dabei vor allem der sogenannte Debt-Equity-Swap von Verbindlichkeiten in Mezzanine-Kapital an. Dieser entlastet die Bilanz und optimiert die Kapitalstruktur. Wenn beispielsweise bereits ein Gesellschafterdarlehen gewährt wurde, lässt sich dieses Fremdkapital mittels eines Debt-Equity-Swaps zu Buchwerten in bilanzielles Eigenkapital umwandeln. Dabei ist die Umwidmung von Verbindlichkeiten aller Art in stilles Beteiligungskapital und Genussrechtskapital regelmäßig besonders interessenadäquat und z.B. bei Gesellschafterdarlehen jederzeit ohne Einschaltung von unternehmensfremden Personen, ohne Inanspruchnahme des Kapitalmarktes und nahezu ohne Aufwand möglich. Auf diese Weise kann der Insolvenzgrund der Überschuldung des Unternehmens schnell beseitigt werden und die Insolvenzantragspflicht mit der Drei-Wochen-Frist entfällt.

Auch die Umschuldung von Bankkrediten kann ein Finanzierungsanlass für eine ergänzende Unternehmensfinanzierung ohne Bank sein, um das Unternehmen zu entschulden und vor allen Dingen den Unternehmer selbst und persönlich zu enthaften.

Wenn sich ein Unternehmen in der Krise befindet und „Licht am Ende des Tunnels" sehen kann – sich also in einer Turnaround-Phase befindet – ist ebenfalls eine Kapitalbeschaffung vom Beteiligungsmarkt möglich. Auch Krisenunternehmen erhalten Risikokapital zur Finanzierung des Turnarounds.
 
 
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