Ein altes Fachwerkaus nach der Sanierung - eine Bereicherung für das Stadtbild
Wer den Schritt zum oder ins Eigenheim wagt, hat viele Möglichkeiten: Die schicke Loft-Wohnung im Stadtzentrum, ein kleines Reihenhäuschen am Stadtrand oder ein familienfreundliches Haus auf dem Land. Selbst Bauen, Fertighaus oder das Renovieren einer in die Jahre gekommenen Altbauwohnung. Je nachdem, wieviel Zeit und Geld man in das Projekt Eigenheim stecken will muss man für sich die perfekte Lösung finden.
Weg vom standartisierten Fertighaus
Wer weg vom standartisieren Fertighaus möchte und Wert auf das Individuelle und Außergewöhnlich legt, für den ist die Renovierung bzw. Sanierung eines alten Gebäudes interessant. Stichwort „Denkmalgeschütztes Gebäude". Was viele von vornherein abgeschreckt ablehen, aus Angst vor überdimensionalen Kosten und Vorschriften, ist mit dem richtigen Hintergrundwissen und kompetenten Partenern an der Seite eine Überlegung wert!
Denkmalgeschützte Gutshöfe, Fabrikgebäude, Mühlen, Leuchttürme, Schlößer – mit der nötigen Motivation kann man aus dieses Rohdiamenten wahre Schmuckstücke herausarbeiten. Denn nirgends wohnt sich's so individuell und außergewöhnlich wie in einem Objekt mit historischem Hintergrund.
Absprachen mit den Behörden
Im Voraus gilt es, viele Details mit den entsprechenden Behörden abzuklären. Die örtlichen Denkmalbehörden schreiben meist genau vor, welche Baumaßnahmen erlaubt sind und welche nicht. Dies ist sinnvoll, da der ursprüngliche Charakter des Gebäudes erhalten werden soll. So darf zum Beispiel das Fachwerk eines Gutshofes nicht einfach verputz werden, neu eingesetzte Fenster dürfen zwar auf dem neusten Stand der Schallschutz- und Isolierungs-Technik sein, müssen aber dennoch optisch aussehen wie anno dazumal.
Finanzierung und steuerliche Vorteile
Die Finanzierung der Sanierung Denkmalgeschützter Objekte bietet bei genauer Planung (hier am besten einen Architekten zur Rate ziehen, dessen Fachgebiet die Denkmalpflege ist): Sobald das Gebäude von der zuständigen Behörde als Denkmal eingestuft wurde, können sämtliche Kosten, die im Zusammenhjang mit der Wiederherstellung des Gebäudes stehen als Werbungskosten anerkannt werden und innerhalb von 12 Jahren vollständig steuererlich abgesetzt werden. Voraussetzung ist aber die vorherige Genehmigung des Amtes. Denn werden Maßnahmen vorgenommen, die nicht durch die Denkmalbehörde abgesegnet wurden, können diese Leistungen nicht angerechnet werden. Eine Überwachung des Amtes ist also vom Anfang bis zum Ende der Planungs- und Bauphase präsent, im Gegenzug bekommt man aber die finanzielle „Unterstützung" in Form von Förderungsmaßnahmen.
Unterstützung vom Architekten
Ratsam ist es bei der Denkmalsanierung einen Fachmann zur Rate zu zeihen. Viele Architekten haben sich auf Denkmalpflege spezialisiert und kennen die Wege und Hindernisse zu den Behörden. Mit dem Architekten können Sie im voraus Ihre Wünsche und Vorstellungen visualisieren, der Architekt sagt Ihnen welche Baumaßnahmen möglich sind, wie die Finanzierung zu bewerstelligen ist , welche Förderungsmaßnahmen es gibt, usw. So steht Ihrem Projekt „Denkmal" nicht's mehr im Wege.
(Katharina Meier, werk26)