Nun sind Drogen weder in der Türkei noch in Deutschland kein Kavaliersdelikt. Daher muss auch bei einem solch schweren Vorwurf davon ausgegangen werden, dass dieses Vergehen im Rahmen des Prozesses lückenlos aufgeklärt wird. Und schon hier scheiden sich die Geister.
Zum einen beteuerte Sabrina A. ihre Unschuld und zum anderen wurde sie durch den Hauptangeklagten Nihat E. vollkommen entlastet.
Zeugenaussagen sprachen für sie. Auch Beweismaterial, wie zum Beispiel die Bänder des Videomaterials vom Flughafen, aus denen hervorging, dass Sabrina A. die dubiose Drogentasche niemals angefasst hatte, wurden ignoriert.
Für die Richter in Izmir handelte es sich um einen Fall von organisiertem Drogenschmuggel. Türkische Drogenfahnder hatten vor der Ankunft von Sabrina A. bereits einen Tipp bekommen, dass durch eine Deutsche Drogen aus der Türkei geschmuggelt werden sollten.
Alle wurden auf Schritt und Tritt von den Ermittlern beobachtet. Die Fahnder gaben sich als Urlauber, Kellner, Spaziergänger etc. aus. Nihat E. wurde bereits seit Wochen observiert. All dies wusste Sabrina A. nicht, sie war nur Mittel zum Zweck.
Am zweiten Gerichtstermin bekam sie die Chance gegen Kaution von 20.000 Türkischen Lira (ca. 10.250 Euro) und ein Ausreiseverbot das Gefängnis zu verlassen, quasi ein Freispruch mit Pferdefuss. Das Geld, das die Familie spät aufbringen konnte, wurde vom türkischen Anwalt nicht an das Gericht weitergegeben.
Bitter war es für Sabrina und ihre Angehörigen auch, dass die hiesige Presse die Unwahrheiten aus dem türkischen Medienwald eins zu eins übernahm und übersetzte. Da das Mädchen in den türkischen Zeitungen als Drogenkurier vorverurteilt war, taten die Berichte hierzulande ihr übriges.
Nichts war es mit dem so oft hoch gelobten journalistischen Engagement und dessen Recherche, Hintergründe und Einzelheiten aufzudecken.
Am 17.02.08, noch in der Untersuchungshaft, brachte Sabrina A. ihr Baby Jason zur Welt. Danach wurden beide in das Gefängnis nach Izmir-Bergama verlegt. Mittlerweile, nach einer weiteren Verlegung am 16.01.09, sitzen sie und ihr Sohn im „Ausländergefängnis" Bilecik ein. Sie muss Jason aus der eigenen Tasche versorgen.
Der Fall wirft viele Fragen auf. Fragen wie zum Beispiel nach der Aufklärung. Nach der Urteilsverkündung wurde sofort Widerspruch eingelegt. Dieser wurde wohl, was Genaues weiß man nicht, vermutlich abgelehnt. Der türkische Anwalt hat wegen fehlender Honorarzahlungen der Familie, die inzwischen pleite ist, die Arbeit eingestellt.
Sabrina A. hat im Gefängnis auf sich allein gestellt, einen handgeschriebenen Auslieferungsantrag nach Deutschland verfasst und gestellt, der tags darauf auch gleich wieder abgelehnt wurde.
Das öffentliche Interesse hielt sich, gelinde gesagt, in Grenzen. So hat eine kleine Schar von Unterstützern nie aufgegeben den Behörden, sei es das Auswärtige Amt oder dem Konsulat auf die Füße zu treten und das Schicksal einer unschuldig in der Türkei Inhaftierten in Erinnerung zu bringen.
Nur ein paar wenige Unterstützer haben nie aufgegeben den Behörden, sei es dem Auswärtigen Amt oder dem Konsulat auf die Füße zu treten und das Schicksal einer unschuldig in der Türkei Inhaftierten in Erinnerung zu bringen. Da nun wieder durch weitere juristische Schritte der Fall an Fahrt aufnimmt, ist zu hoffen, dass Sabrina und Jason Gerechtigkeit im Dunkel der Justiz widerfährt.
Das öffentliche Interesse hielt sich, gelinde gesagt, in Grenzen. Alle gegenwärtigen Bemühungen Sabrina und Jason zu helfen scheitern, da kaum ein Interesse für diese Ungerechtigkeiten erkennbar ist.