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Rürup Rente vs Riester Rente - Welche für wen?

Autor: ollig | Erstellt am: 06.04.2009 | Gelesen: 2021
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Seit 2001 bzw. 2005 bieten die Riester Rente und Rürup Rente Angestellten und Selbständigen die Möglichkeit für ihr Alter vorzusorgen.

Entspannt in die Zukunft: Egal ob Riester oder Rürup Rente
Entspannt in die Zukunft: Egal ob Riester oder Rürup Rente

Sowohl die Riester Rente als auch die Rürup Rente sind Formen der privaten Altersvorsorge, die staatlich gefördert werden. Walter Riester und Bert Rürup waren seinerzeit die Namensgeber beziehungsweise „Erfinder" dieser Art der staatlich geförderten Altersvorsorge.

Die Riester Rente gibt es in dieser Form schon seit 2001, während die Rürup Rente als Pendant erst 2005 auch als Basis Rente bekannt, eingeführt wurde, um dem Personenkreis, der aufgrund bestimmter Voraussetzungen, die er nicht erfüllt, auch eine Möglichkeit zu geben, staatlich gefördert privat für das Alter vorzusorgen. Beide Rentenarten garantieren im Alter eine lebenslange Rentenzahlung. Die angesparten Beträge werden nicht als Einmalkapital ausgezahlt.

Die Riester Rente eignet sich aufgrund der Zulagen, die auch für im Haushalt lebende Kinder gezahlt werden, ganz besonders für junge Familien, aber auch für Alleinstehende in den unteren und mittleren Lohn- und Gehaltsgruppen. Um einen Anspruch auf die staatlichen Zulagen zu haben, muss der Versicherte einen bestimmten Beitrag jährlich in einen Riester Rentenvertrag einzahlen. Das können Verträge in Form von Banksparplänen, von Rentenversicherungen oder fondsgebundenen Lebensversicherungen sein. Alle Produkte müssen zertifiziert sein.


Die Besonderheit dieser Art von Rentenversicherung ist, dass dem Versicherten die eingezahlten Beiträge plus die staatlichen Zulagen garantiert ausgezahlt werden müssen. Die Verzinsung ist vergleichsweise gering, da diese Formen der Geldanlage in erster Linie auf Sicherheit zielen. Aber durch die staatlichen Zulagen und die steuerliche Begünstigung lassen sich gerade bei langen Laufzeiten doch ganz gute Renditen erzielen. Hinzukommt, dass Riester Rentenverträge „Hartz IV-sicher" sind und nicht verwertet werden müssen.
Riester Rentenverträge dürfen von allen renten- und sozialversicherungspflichtigen Personen abgeschlossen werden, aber nicht von Selbstständigen und Freiberuflern.

Um auch Besserverdienenden und Selbstständigen sowie Freiberufler die Möglichkeit zu eröffnen mit staatlicher Förderung für das Alter vorzusorgen, wurde die Rürup oder Basisrente eingeführt, die steuerliche Vorteile bringt. Sie ist neben den Selbstständigen auch Beamten und älteren Menschen zu empfehlen, für die sich Riester Rentenverträge auf Grund der kurzen Laufzeit nicht mehr rentieren. Auch Verträge der Rürup Rente sind „Hartz IV" sicher und auch bei Insolvenz der Selbstständigen weder ein Gläubiger noch der Staat auf das Angesparte ein Zugriffsrecht.

Für beide Rentenarten gibt es entsprechende Experten, deren Rat man vor Abschluss der Verträge unbedingt einholen sollte, weil sich bestimmte Aussagen nicht pauschalisieren lassen. Es muss immer die persönliche Situation des Betroffenen Berücksichtigung finden.

Oliver Gieseck
Channel Plus Ltd.

 
 
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