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Die Rürup-Rente sollte der Durchbruch für Selbständige werden, ebenfalls staatlich gefördert eine private Altersvorsorge aufzubauen. Zu diesem Zweck kann man bei Abschluss eines Rürup zertifizierten Anlageprodukts nämlich Ausgaben von bis zu 20.000 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Was auf den ersten Blick sehr interessant klingt, wird durch die vielen Einschränkungen und Bedingungen, die die Rürup-Rente mit sich bringt, leider sehr unattraktiv.
So sehen das auch die Anleger, denn mit gerade einmal 800.000 verkauften Verträgen seit der Einführung entwickelt sich die Rürup-Rente regelrecht zum Ladenhüter. Auch eine Forsa-Umfrage zeigt deutlich, dass eine große Mehrheit der Sparer mit der dem Altersvorsorgeprodukt nicht viel anzufangen weiß, wie das „Handelsblatt" berichtete.
Tom Friess, Geschäftsführer der Vermögensberatung VZ verriet dem „Handelsblatt", dass der Hauptgrund für die Zurückhaltung darin liege, dass der Vorteil der Rürup-Rente nur sehr schwer auszurechnen sei, während die Nachteile allgegenwärtig erschienen. So darf eine Rürup-Rente keine einmalige Auszahlung bei Rentenbeginn beinhalten, sondern muss als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Auch ist keine Beleihung und darüber hinaus ebenfalls keine Vererbung möglich, was das Produkt sehr unflexibel erscheinen lässt.
Ein weiterer sehr harter Nachteil liegt darin, dass man die Rürup-Verträge im nachhinein nicht mehr kündigen kann. Was der Gesetzgeber erschaffen hat, um Mitnahmeeffekten vorzubeugen, zwängt den Anleger in ein viel zu enges Korsett und darauf lassen sich nur die wenigsten ein.
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