(Online-Artikel.de) - Die Rürup Rente ist eine Form der Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird.
Nach Ablauf der Ansparzeit bzw. dem Beginn der Bezugszeit wird ähnlich wie bei der Riester Rente eine monatliche Rente ausgezahlt. Die Auszahlung in einer Summe ist nicht möglich. Das angesparte Vermögen eines Rürup-Vertrags wird bei einer längeren Arbeitslosigkeit, also Hartz IV-Bezug nicht als Vermögen berücksichtigt. Der Vertrag ist weiterhin nicht pfändbar.
Die Beiträge, die in einen Rürup-Vertrag eingezahlt werden, sind steuerlich absetzbar. Im Jahr 2007 können 64% der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Prozentsatz soll jährlich um 2% aufgestockt werden, bis im Jahr 2025 die vollen 100% erreicht sind. Im Falle des Todes verfällt der angesparte Betrag, es sei denn, es wurde im Vorfeld eine Zusatzversicherung für den Ehepartner in Form einer Hinterbliebenenrente abgeschlossen. Die
Rürup-Rente ist besonders für Selbständige interessant, da für sie die Förderung der Riester Rente oder die betriebliche Altersvorsorge, die viele Arbeitnehmer nutzen, nicht in Frage kommt. Auch eine Kapitallebensversicherung oder andere Formen der Rentenversicherung können seit 2005 nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Bei der Rürup-Rente werden jedoch auch bei Selbständigen die Beiträge steuerlich gefördert und können als Sonderausgaben aufgeführt werden. Die Zusatzversicherungen zur Rürup-Rente können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Zum Einen gibt es die bereits erwähnte Hinterbliebenenrente für den Ehepartner und die Kinder, für die noch Kindergeld gezahlt wird. Zum Anderen ist noch der Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung möglich, die im Falle einer Erwerbsunfähigkeit die Zahlung der Beiträge übernimmt. Für welchen Anbieter der
Versicherung man sich letztendlich entscheidet, liegt an den persönlichen Vorlieben. Im Internet kann man anhand eines Versicherungsvergleichs die am besten geeignete Gesellschaft heraussuchen.
carina patzina