Wie auch das Pflanzen bestellen via Internet ist es heute sehr einfach im Internet auch einen Onlineabschluss für einen Rürup Rente Verrag abzuschließen. Die
Rürup Rente wurde einst nach dem Ökonomen Bert Rürup und ermöglicht dem Verbraucher, der kein Arbeitnehmer ist, sondern Selbstständiger oder Freiberufler, benannt. Die Rürup Rente wird seit 2005 staatlich gefördert. Im Gegensatz zur Rürup Rente ist es allerdings bei der Riester Rente möglich auch andere Verträge außer einem Rentenversicherungsvertrag abzuschließen. Unternehmer und Selbstständige haben bei der Rürup Rente allerdings den Vorteil, dass sie wenn sie mal nicht bei Kasse sind entweder später Sonderzahlungen leisten können oder die Beträge auch in kleinen Raten abstottern. Wichtig ist nur, dass die Beträge gezahlt werden.
Der Abschluss einer
Rürup Rente via Internet ist heute nicht nur sehr einfach, sondern auch eine sichere Sache. Um einen derartigen Abschluss zu tätigen hat man zudem das Recht 14 Tage nach dem Abschluss des Vertrages von diesem zurückzutreten. Dies gewährleistet das Fernabsatzgesetz. Nicht zum Tragen kommt dieses allerdings nach § 312b Abs.3 BGB (vorher war es § 1 Abs. III FernAbsG), der allerdings auch Ausnahmen bildet. Obwohl hierunter auch die Lieferung von Lebensmitteln, von Getränken und anderen Haushaltsgegenständen, die zum täglichen Bedarf zählen, fallen, trifft dies auf das Pflanzen bestellen nicht zu. Diese fallen auch unter das Fernabsatzgesetz. Das heißt auch beim Pflanzen bestellen hat der Verbraucher ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Dabei enthält das FernAbsG einen Mindestschutz für die deutschen Verbraucher. Allerdings ist es so, dass wenn andere Vorschriften für den Verbraucher günstiger liegen, diese dann zur Anwendung kommen.