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Rückkehr zur Pendlerpauschale gefordert

Autor: curank | Erstellt am: 21.08.2008 | Gelesen: 2236
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - dbb Hessen fordert erhöhte Wegstreckenentschädigung und Rückkehr zur Pendlerpauschale

Rückkehr zur Pendlerpauschale
Rückkehr zur Pendlerpauschale
Der Landesvorsitzende von dbb beamtenbund und tarifunion in Hessen (dbb Hessen), Walter Spieß, hat sich mit der Forderung nach Erhöhung der Wegstreckenentschädigung für die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes an die Mitglieder des hessischen Landtages gewendet. Gleichzeitig erwartet der dbb Hessen, dass sich der Hessische Landtag einer Bundesratsinitiative zur Rückkehr zur Pendlerpauschale anschließt.

Walter Spieß bemängelte in Frankfurt: „Es ist aus Sicht des dbb Hessen nicht hinnehmbar, dass die Beschäftigten mit Kosten belastet werden, die dienstlich verursacht und damit dem Dienstherrn zuzurechnen sind." Arbeitnehmer und Beamte im öffentlichen Dienst erhalten für dienstlich veranlasste Fahrten mit dem eigenen PKW zur Zeit einen Entschädigung von 30 ct pro Kilometer. „Angesichts der in den letzten 18 Monaten um 40 Prozent gestiegenen Spritpreise halten wir vom dbb eine Erhöhung der Pauschale um 10 ct je gefahrenem Kilometer für dringend erforderlich."

Gleichzeitig empfahl Spieß den Abgeordneten, sich einer Initiative Bayerns und Schleswig-Holsteins anzuschließen, die sich für die Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale auf Bundes­ebene einsetzen. „Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden immer mehr zur finanziellen Belastung für Berufspendler, von de­nen es auch im öffentlichen Dienst Hessens sehr viele gibt. Wir halten es für unvertretbar, die steuerliche Anerkennung dieser Kosten so zu beschneiden, wie es derzeit (noch) Rechtslage ist. Hier ist eine politische Zeichensetzung - auch vor dem anstehenden Bundesverfassungsgerichtsurteil - wichtig, damit die Arbeitnehmer nicht immer mehr den Eindruck gewinnen, die Politik registriere nicht deren ständigen Real­lohnverluste durch galoppierende Preissteigerungen gerade im Energiesek­tor." Spieß abschließend: „Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind kein Privatvergnü­gen, sondern sie dienen der Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen. Folgerichtig müssen sie dann aber auch von der Steuer abzugsfähig sein."
 
 
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