Rückkehr zur Pendlerpauschale
Der Landesvorsitzende von dbb beamtenbund und tarifunion in Hessen (dbb
Hessen), Walter Spieß, hat sich mit der Forderung nach Erhöhung der
Wegstreckenentschädigung für die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes
an die Mitglieder des hessischen Landtages gewendet. Gleichzeitig
erwartet der dbb Hessen, dass sich der Hessische Landtag einer
Bundesratsinitiative zur Rückkehr zur Pendlerpauschale anschließt.
Walter Spieß bemängelte in Frankfurt: „Es ist aus Sicht des dbb Hessen
nicht hinnehmbar, dass die Beschäftigten mit Kosten belastet werden,
die dienstlich verursacht und damit dem Dienstherrn zuzurechnen sind."
Arbeitnehmer und Beamte im öffentlichen Dienst erhalten für dienstlich
veranlasste Fahrten mit dem eigenen PKW zur Zeit einen Entschädigung
von 30 ct pro Kilometer. „Angesichts der in den letzten 18 Monaten um
40 Prozent gestiegenen Spritpreise halten wir vom dbb eine Erhöhung der
Pauschale um 10 ct je gefahrenem Kilometer für dringend erforderlich."
Gleichzeitig empfahl Spieß den Abgeordneten, sich einer Initiative
Bayerns und Schleswig-Holsteins anzuschließen, die sich für die
Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale auf Bundesebene einsetzen.
„Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden immer mehr zur
finanziellen Belastung für Berufspendler, von denen es auch im
öffentlichen Dienst Hessens sehr viele gibt. Wir halten es für
unvertretbar, die steuerliche Anerkennung dieser Kosten so zu
beschneiden, wie es derzeit (noch) Rechtslage ist. Hier ist eine
politische Zeichensetzung - auch vor dem anstehenden
Bundesverfassungsgerichtsurteil - wichtig, damit die Arbeitnehmer nicht
immer mehr den Eindruck gewinnen, die Politik registriere nicht deren
ständigen Reallohnverluste durch galoppierende Preissteigerungen
gerade im Energiesektor." Spieß abschließend: „Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte sind kein Privatvergnügen, sondern sie
dienen der Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen. Folgerichtig
müssen sie dann aber auch von der Steuer abzugsfähig sein."