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Rückgabe- und Widerrufsrecht nicht vermischen

Autor: Herbie | Erstellt am: 01.03.2010 | Gelesen: 540
Kategorie: Internet & Multimedia | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Mangelnde Transparenz verstößt gegen Wettbewerbsrecht

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Mannheim, 26. Februar 2010. Online-Händler sollten dringend darauf achten, dass sie die Belehrung ihrer Kunden über das Rückgabe- und Widerrufsrecht nicht miteinander vermischen. Darauf weist iclear (www.iclear.de), das treuhänderische Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin.

Nicht selten finden sich in Online-Shops Klauseln, die überschrieben sind mit „Widerrufs- / Rückgaberecht". Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 19.10.2009 (Aktenzeichen: 10 O 356/09) entschieden, dass eine derartige fernabsatzrechtliche Belehrung der Verbraucher gegen das Transparenzgebot und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.

Dies gelte jedenfalls, wenn in der Belehrung vom „Rückgaberecht" gesprochen werde und zugleich auch die 40-Euro-Klausel eingebunden sei, nach der der Verbraucher die Rücksendekosten zu tragen hat, wenn die Ware nicht mehr als 40 Euro kostet. Die so gestaltete Verlagerung der Rücksendekosten auf den Verbraucher sei überhaupt nur zulässig, wenn diesem ein Widerrufsrecht eingeräumt wird, nicht jedoch beim Rückgaberecht.

Tipp für Händler: Achten Sie unbedingt auf die korrekte Formulierung der Belehrung und entscheiden Sie sich eindeutig für eine der gesetzlich vorgesehenen Varianten – entweder Rückgabe- oder Widerrufsrecht.

Tipp für Verbraucher: Sollten Sie im Einzelfall in einem Online-Shop unklare Formulierungen entdecken, fragen Sie im Zweifel beim Händler nach, ehe Sie von Ihrem Rückgabe- beziehungsweise Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Die Rechtstipps für Online-Händler und Verbraucher stellt Medienrechtler Michael Rohrlich im Auftrag von iclear zusammen. Weitergehende Infos und die genannten Gesetzestexte / Urteile im Volltext, soweit schon vorliegend, finden sich unter www.rechtssicher.info.

Diesen und weitere iclear-Rechtstipps für Online-Händler finden Sie unter www.iclear.de/index.php?id=158&L=0.

Über iclear (www.iclear.de):
iclear ist das Internet-Abrechnungssystem, das Käufer und Verkäufer gleichermaßen vor unliebsamen Überraschungen beim Online-Handel schützt und die komfortable Abwicklung von Bestell- und Bezahlvorgang unterstützt. Mit dem iclear-Treuhandsystem können Käufer im Internet Waren einfach, bequem, sicher und ohne Zusatzkosten bezahlen. iclear vermittelt dabei zwischen den beteiligten Parteien, sorgt für eine transparente und für beide Seiten sichere Abwicklung. Es schafft so Vertrauen in den Online-Handel und die Bezahlung per Internet. Neben den banküblichen Bezahlwegen akzeptiert iclear auch die Abrechnung über Visa, Master Card und Online-Zahlverfahren wie giropay und sofortüberweisung. Bei entsprechender Marktakzeptanz werden weitere Zahlungsmöglichkeiten über das einzigartige Treuhandsystem abgewickelt. Aktuell können fast eine Million angemeldete iclear-Nutzer bei mehr als 5.000 angeschlossenen Internethändlern einkaufen. iclear ist ein Angebot der iclear GmbH mit Sitz in Mannheim. Geschäftsführer der iclear GmbH sind Roman Eiber und Michael Sittek.


Presse-Kontakt iclear:
Michael Sittek
Geschäftsführer
iclear GmbH
M2, 17
D-68161 Mannheim

Tel.: +49 (0)621 / 1234 69-60
Fax: +49 (0)621 / 1234 69-69
Mail: presse@iclear.de
Web: www.iclear.de
Herbert Grab
digit media
Schulberg 5
D-72124 Pliezhausen

Tel.: +49 (0)7127 / 5707-10
Mail: h.grab@iclear.de

 
 
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