Für Familienväter ist die Risikolebensversicherung ein Muss. Doch viele Versicherungsnehmer unterschätzen einfach den nötigen Todesfallschutz, der im Falle eines vorzeitigen Ablebens die Familie versorgen und von eventuellen Darlehensverpflichtungen befreien soll.Um Hinterbliebene im Todesfall finanziell abzusichern, bieten die Versicherungsunternehmen
Lebensversicherungen, die zum einen als Kapitallebensversicherung, zum anderen als
Risikolebensversicherung abgeschlossen werden können. Die
Kapitallebensversicherung verbindet dabei die Todesfallleistung mit einer Erlebensfallleistung, so dass Versicherte auch dann Leistungen erzielen können, wenn sie den Ablauf der Versicherung erleben. Die Risikolebensversicherung hingegen ist eine reine Risikoversicherung, die keinerlei Leistungen im Erlebensfall bietet. Hierfür sind die Beiträge aber auch deutlich geringer, denn ein Sparbeitrag wird nicht erhoben. Deshalb entscheiden sich insbesondere Kreditkunden für die Absicherung ihrer Verbindlichkeiten oder Geschäftspartner zur Sicherung der Finanzkraft des Unternehmens für die Risikolebensversicherung.Beim
Abschluss einer Risikolebensversicherung vereinbaren die Versicherungen mit ihren Versicherten eine Todesfallleistung, die je nach Wunsch des Versicherten an den verbliebenen Ehepartner, die Kinder oder aber eine explizit im Vertrag benannte Person ausgezahlt wird. Diese Todesfallleistung ist immer garantiert und ist somit nicht abhängig von den Erträgen der Versicherung.
Sollten Überschüsse erwirtschaftet werden, können diese die Todesfallleistung im Einzelfall erhöhen. Die jeweilige Höhe der Todesfallsumme kann individuell vereinbart werden. Wichtig ist dabei unter anderem, dass vorhandene Darlehen mit der Todesfallsumme komplett abgelöst werden können, um die Familie vor hohen Belastungen zu schützen oder gar den finanziellen Ruin zu vermeiden. Im Zweifelsfall sollte die Todefallsummer lieber ein wenig zu hoch als zu niedrig angesetzt werden. Gleichzeitig sollte aber auch das durch den Tod des Partners fehlende Einkommen möglichst ersetzt werden. Viele Versicherer empfehlen daher zusätzlich zur Kreditabsicherung eine Todesfallleistung in Höhe des zwei- bis dreifachen jährlichen Nettoeinkommens.
Die
Beiträge für eine Risikolebensversicherung orientieren sich zum einen am Alter und am Geschlecht des Versicherten, zum anderen aber auch an der Höhe der Versicherungssumme sowie dem Gesundheitszustand. Letzterer wird durch die im Versicherungsantrag zu beantworteten Gesundheitsfragen geprüft. Antragsteller müssen hier beispielsweise angeben, ob bereits Vorerkrankungen bestehen, ob regelmäßig Medikamente eingenommen werden und ob in den vergangenen fünf Jahren ein Krankenhausaufenthalt notwendig war. Kann anhand dieser Gesundheitsfragen ein höheres Sterberisiko ermittelt werden, berechnen die Versicherungen unter Umständen einen Aufpreis auf die Versicherungsprämie, unter Umständen kann es sogar zur Ablehnung des Versicherungsantrags kommen. Da jedoch nicht alle Versicherungen einheitliche Maßstäbe für die Gesundheitsprüfung und die Prämienberechnung zugrunde legen, lohnen die Anforderung mehrerer Angebote und ein entsprechender Vergleich.
Autor: Mischa Berg
Weitere Informationen auf www.risikolebensversicherung.net