
Erfolg versprechend war er nicht - der Start der Riester-Rente im Jahr 2002. Die nach Ex-Bundesarbeitsminister Walter Riester benannte staatlich geförderte Zusatzvorsorge galt unter Experten zunächst als zu kompliziert. Doch inzwischen sind sich die Fachleute weitgehend einig: Dieser Vorsorgebaustein ist besser als sein Ruf. „Die Riester-Rente ist zwar alles andere als perfekt, aber es gibt derzeit kein besseres staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt", meint Konsumentenschützer Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das Plus: Der Staat unterstützt den Aufbau der Zusatzrente mit Zulagen und Steuervorteilen.
Förderung ist abhängig vom Familienstand
In den Genuss dieses finanziellen Segens können alle kommen, die von der Kürzung der gesetzlichen Rente und der Beamtenpensionen betroffen sind - in erster Linie also Arbeitnehmer, aber auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Wie viel Förderung sie erhalten, hängt vor allem vom Familienstand ab (siehe Definition links). 2006 erhalten Singles 114 Euro Grundzulage, Ehepaare das Doppelte - vorausgesetzt, beide Partner schließen jeweils einen Vertrag ab. Für den Nachwuchs gibt es Extrageld. Die Förderquelle sprudelt aber nur, wenn der Sparer gleichzeitig aus eigener Tasche Beiträge zahlt. Den vollen Zuschuss spendiert der Staat derzeit nur Anlegern, die mindestens drei Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen. Ab 2008 sind dann vier Prozent des Vorjahreslohns fällig. Zum Mindesteigenbeitrag – wie der vom Staat verlangte Sparbetrag im Fachjargon heißt – zählen auch die Zulagen.
Riester-Rechnung für eine vierköpfige Familie
Annahme: Verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindergeldberechtigten Kindern; Zulagen und Steuervergünstigungen 2006
Rentenversicherungs- pflichtiger Vorjahreslohn | Grundzulage | Kinderzulage | Mindest- eigenbetrag | Sparleistung | Zusätzliche Steuerersparnis | Förderquote |
| 10 000 Euro | 228 Euro | 276 Euro | 60 Euro | 564 Euro | 0 Euro | 89 % |
| 20 000 Euro | 228 Euro | 276 Euro | 96 Euro | 600 Euro | 0 Euro | 84 % |
| 30 000 Euro | 228 Euro | 276 Euro | 396 Euro | 900 Euro | 0 Euro | 56 % |
| 40 000 Euro | 228 Euro | 276 Euro | 696 Euro | 1200 Euro | 0 Euro | 42 % |
| 60 000 Euro | 228 Euro | 276 Euro | 1071 Euro | 1575 Euro | 5 Euro | 32 % |
| 75 000 Euro | 228 Euro | 276 Euro | 1071 Euro | 1575 Euro | 15 Euro | 39 % |
1) Die Sparleistung entspricht dem Betrag, der insgesamt jährlich in die Biester-Rente eingezahlt wird. Er errechnet sich aus Eigenleistung plus Zulage; 2006 mindestens 3 Prozent des Vorjahreslohns zur Erlangen der vollen Zulage, höchstens 1575 Euro; 2) Die volle Höhe der staatlichen Förderung errechnet sich aus den Zulagen und der Entlastung durch den sonderausgabenabzug; 3) Die Förderquote entspricht dem prozentualen Anteil der Sparleistung, der durch die Förderung in Form von Zulagen und Sonderausgabenabzug abgedeckt ist; 4) Sockelbetrag: dieser Betrag muss mindestens aus eigenen Mitteln auf den Riester-Vertrag überwiesen werden; Quellen: Bundesministerium für Finanzen, www.einsurance.de
Zur Verdeutlichung gibt das Internet-Versicherungsportal einsurance.de ein Beispiel: Eine vierköpfige Familie mit einem Vorjahreseinkommen von 60000 Euro spart in diesem Jahr die geforderten 1575 Euro. Davon übernimmt der Staat 504 Euro in Form von Zulagen (114 Euro je Ehepartner plus 138 Euro je Kind), die direkt auf das Vorsorgekonto fließen. Die Familie muss lediglich 1071 Euro im Jahr selbst aufbringen (siehe Tabelle oben).