Riester für die ganze Familie
Die
Riester Rente als beliebteste
private Altersvorsorge boomt wie nie zuvor. Jedoch sollten vor dem Abschluss eines Vertrages einige Dinge genauer unter die Lupe genommen werden. Denn gerade Verzinsung und Rendite sollten vorher vergleichen werden:
- Zinssätze sollten beachtet werden. Denn einige Anbieter verzinsen das Kapital mit 2, andere mit 5 Prozent per anno.
- Die Rendite sollte regelmäßig geprüft werden.
- Fragen sie beim Versicherer nach wie hoch die Verzinsung der Rendite in der Auszahlungsphase ist. In dieser Phase werden auch Beträge verzinst.
- Während der Einzahlungsphase sollte der Effekt der Zinseszinsen beachtet werden. Diese sind für die Kapitalbildung wichtig und unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter.
- Kündigen:
Bevor man den Riester-Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende kündigt, sollte der neue Riester-Vertrag bereits abgeschlossen sein. Denn bei Auszahlung des alten Riester-Vertrags (aufs eigene Konto) sind alle erhaltenen Zulagen und gewährte Steuervorteile zurückzuzahlen.
Der Wechsel von einem bestehendem Riesterprodukt zu einem anderen Riesterprodukt ist in der Regel mit Kosten verbunden. Wird innerhalb der Versicherung gewechselt, fällt die Wechselgebühr meist geringer aus. Allerdings kann der Abschluss eines neuen Riesters-Vertrages wieder Geld kosten, da – von Banksparplänen abgesehen - Provisionen und Ausgabenaufschläge erhoben werden können.
Die Wechselgebühren liegen zwischen 50 und 150 Euro.Teuer kann der Wechsel bei Riester-Rentenversicherungen werden, da die Versicherer die Abschlusskosten für die gesamte Laufzeit auf die ersten 5 Vertragsjahre verteilen dürfen. Das bedeutet, dass man einen Wechsel in den ersten Jahren vollziehen sollte, und nicht später, wenn die Abschlusskosten voll verrechnet wurden.
- Wer das jährliche Beantragen der Zulagen leid ist, kann dies mit einem Dauerzulagen-Antrag praktisch übergehen.
- Sollten allerdings Änderungen beim Einkommen, persönliche Veränderungen (Scheidung etc) die für die Berechnung der Zulagen relevant sind, eintreten, muss diese dem Finanzamt mitgeteilt werden.
- Die Daten, die ein Antragsteller zwecks Abschluss eines Riester Vertrages stellt, werden vom Versicherer an die Zulagenstelle der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte übermittelt.
Diese werden dann die Höhe des Anspruchs ermitteln. Danach erfolgt ein Datenaustausch zwischen den Behörden der Finanzen, Meldebehörde, Familienkasse und Rentenversicherungsträger. Das Ziel ist hierbei zu Unrecht bezogenen Zulagen auszuschließen.
Der Abschluss einer Riester Rente ist eine nicht ganz unkomplizierte Sache. Nicht nur die Kombination aus Zulage und Steuerersparnis verkompliziert es, sondern vor allem die Vielzahl der Anlagemöglichkeiten ( Rente, Fondsrente, Hybrid-Fondsrente, Fondssparvertrag, Sparvertrag, Bausparen,... ). Deshalb ist eine unabhängige und individuelle Riester-Rente Beratung dringend zu empfehlen und zahlt sich langfristig aus.