Die Wohn-Riester kann zum Traumhaus verhelfen
Seit der Einführung des neuen Eigenheimrentengesetzes (EigRentG), umgangssprachlich als "Wohn-Riester" bezeichnet, kann das im Jahr 2002 initiierte Riester-Modell der vom Staat geförderten Altersvorsorge auch zur Finanzierung von selbst genutzten Immobilien genutzt werden.
Das "Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge" wurde zwar erst am 20. Juni 2008 vom Bundestag verabschiedet und am 4. Juli 2008 vom Bundesrat zugestimmt. Da es jedoch bereits rückwirkend - zum 1. Januar 2008 - in Kraft trat, ermöglicht es, dank der Übergangsregelung, auch den Riester-Sparer, die ihre Riester-Verträge vor diesem Stichtag abgeschlossen hatten, am Wohn-Riester teilzunehmen und zu profitieren.
Für die neu abgeschlossenen Riester-Verträge gilt die volle vom neuen Gesetz geregelte Flexibilität bei der Wahl, das angesparte Kapital zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie (in Deutschland) zu verwenden:
Für Kauf, für Neubau oder für Tilgung (Entschuldung) eines Darlehens, sogar für Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft. Es kann bis zu 75 % der gesamten in einem Vertrag angesparten Summe entnommen und eingesetzt werden. Der Zeitpunkt der Entnahme kann frei gewählt werden und zwar wie folgt: bereits während der Ansparphase, oder auch erst mit dem Start der Auszahlungsphase. Die vom Staat gewährten Riester-Zulagen dürfen dabei ebenfalls vollständig eingesetzt werden, ohne dass sie zurückgezahlt werden müssen. Bei alten Verträgen ist eine Kapitalentnahme ebenfalls möglich, allerdings laut der Übergangsregelung erst bei einer Höhe ab 10000 €.
Seit dem Herbst 2008 können dem neuen Gesetz entsprechend konzipierten Produkte zur Finanzierung von Immobilien nach dem "Eigenheimrenten-Modell" von den Baufinanzierern (Bausparkassen, Banken, Versicherer) offeriert werden. Zwar werden dem Gesetz nach die verschiedenen Formen Darlehen gefördert, wie Baussparverträge, Hypothekendarlehen oder auch Kombinationen davon, angeboten werden jedoch an erster Stelle zertifizierte Wohn-Riester-Bausparverträge. Die Möglichkeiten, die beim
Wohn-Riester Bausparen gibt, sind von der persönlichen Verhältnissen des einzelnen förderungsberechtigten Riester-Sparer abhängig, daher individuell abzuschätzen.
Nicht zu vergessen ist die in der Auszahlungsphase (im Rentenalter) nachgelagerte Besteuerung der Riester-Förderung, die bei der Wohn-Riester (Eigenheimrente) genau so wie bei der "normalen" Riesterrente erfolgen wird. Hierbei wird die jeweilige Steuerschuld anhand der während der Ansparphase geleisteten Riester-Zulagen ermittelt. Dabei steht auch hier die Wahl zwischen der Einmalbesteuerung und der bis zu 25 Jahre zu leistende Besteuerung zur Verfügung. Die jährliche Versteuerung leigt bei 2 % des gesamten geförderten Kapitals. Vorteil der Einmalbesteuerung ist, dass dabei nur 70 % des gesamten geförderten Kapitals besteuert werden.
Oliver Gieseck
Channel Plus Ltd.