Bei der
Restschuldversicherung handelt es sich um eine
Risikoversicherung, die den Kreditnehmer, bzw. die Angehörigen absichert, wenn die Raten bei einem
Ratenkredit aufgrund von Tod, bzw Erwerbs- und Berufsunfähigkeit nicht mehr gezahlt werden können.
In einigen Tarifen ist nur der Tod abgesichert, andere schließen sogar die Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers mit ein. Entsprechende Unterschiede gibt es daher auch in der Höhe der Prämie.
Die Entscheidung für oder gegen eine RSV hängt natürlich u.a. vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis, sowie der individuellen Situation des Kreditnehmers ab. Man sollte sich hierbei fragen, wer die Rate im Fall der Fälle zahlen wird, und wie groß das Risiko ist, in eine solche Situation zu kommen. (Z.b. Wie sicher ist der eigene Arbeitsplatz, welche finanziellen Ausfälle kann ich kompensieren, gegen welche Risiken bin ich bereits abgesichert, welche Angehörigen müssen abgesichert werden, usw..)
Die Restschuldversicherung ist dann sinnvoll, wenn sonst keine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, Tod, oder Unfall besteht. Wer jedoch bereits über eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie eine Risiko-LV, oder eine private Unfallversicherung verfügt, kann sich die Restschuldversicherung im Prinzip schenken. Zudem sollte man wissen, dass die Beiträge für die vorgenannten separaten Versicherungen zudem deutlich niedriger sind, die Versicherungen jedoch häufig eine bessere Leistung bieten.
Die Zahlung der Prämie für die Restschuldversicherung erfolgt über die Kreditrate, weshalb die Kreditrate mit Restschuldversicherung entscheidend höher ist als ohne die RSV. Wer eine Restschuldversicherung abschließt, sollte sich die genauen Vertragsbedingungen durchlesen, um im Versicherungsfall nicht mit Leistungsausschlüssen konfrontiert zu werden.
Martin Sohn
Sohn Finanzberatung