Kredite für Senioren
Am Beispiel der
Rentenhypothek zeigt sich ganz klar, dass der Kauf einer Immobilie sich vor allem im Alter als sehr vorteilhaft erweisen kann. Auch im Ruhestand gibt es Lebenslagen, die eine schnell
Kapitalbeschaffung nötig machen. In diesem Falle freut sich der
Renter, der über bezahlte Sachwerte verfügt und so auf einen
günstigen Kredit zurückgreifen kann.
Viele heutigen
Senioren haben sich auf die Aussage der Politiker verlassen und sind davon ausgegangen, dass die Rente sicher ist. Das Thema
Altersvorsorge war nie besonders wichtig. Diejenigen, die ihre Altersvorsorge nur auf einer Säule aufgebaut haben, nämlich in Form einer Immobilie, haben unter Umständen
finanzielle Engpässe. Dies liegt daran, dass die Entwicklung des Rentenniveaus im Vergleich zur Entwicklung der Angestelltengehälter eine geringere Dynamik aufweist.
Die finanziellen Spielräume bei den Senioren werden dadurch deutlich eingeengt. In Krisenzeiten müssen womöglich auch noch die Kinder unterstützt werden. Dies wirkt sich negativ auf die Liquiditätssituation der Senioren aus. Viele eigene Wünsche müssen zurückgesteckt werden. Konventionelle Kredite sind aufgrund des hohen Alters oft gar nicht möglich, da viele Banken interne Mindestvorgaben hinsichtlich des Alters vornehmen. Für viele Senioren ist daher die
Rentenhypothek die passende Lösung, um den finanziellen Spielraum zu erweitern. Dabei beleiht man die eigengenutzte Immobilie und erhält im Gegenzug ein Darlehen.
Die Höhe des Darlehens ist bei einer
Rentenhypothek bis auf maximal 50% des Verkehrswertes der Immobilie beschränkt. Der Vorteil dieser Form der Finanzierung besteht darin, dass keine laufende Tilgung bezahlt werden muss. Das
Darlehen läuft so zu sagen als open-end. Die Rückzahlung kann optional jederzeit vorgenommen werden. Wird das
Darlehen nicht zu Lebzeiten des Kreditnehmers vollständig bezahlt, können die Erben die Rückzahlung übernehmen. Sie gehen dabei kein finanzielles Risiko ein, dass sie ja gleichzeitig eine Immobilie erben, die den Wert der bestehenden Darlehensverpflichtung mindestens um das Zweifache übersteigt. Die Darlehensrückzahlung können die Erben entweder aus dem Verkauf der Immobilie oder mit einer neuen Kreditaufnahme vornehmen.
Autor: Jörg Pankalla