Steuererstattung durch Pendlerpauschale
Pendlerpauschale - Steuererstattung - Geld zurück. Jetzt kann der Weg zur Arbeit wieder ab dem ersten Kilometer steuerlich geltend gemacht werden. Wer in seiner Steuererklärung für das Jahr 2007 die tatsächlich gefahrenen Kilometer angegeben hat, braucht nur abzuwarten und bekommt die Pauschale automatisch erstattet. Wenn er wissen möchte, wie hoch diese ist, kann er dies mit dem Onlinerechner auf der Homepage der Rente aus Stein berechnen.
Ein formloser Antrag mit der bitte um eine Änderung des Steuerbescheides beim zuständigen Finanzamt reicht aus, für die, die keine Angaben gemacht haben. Auf eine Rückzahlung können diejenigen hoffen, die bei der Steuererklärung die Werbungskostenpauschale von 920 EUR schon ausgeschöpft haben. Wie hoch diese ausfällt kann auch auf dem Onlinerechner für die Pendlerpauschale auf der Seite der Rente aus Stein berechnet werden.