Eigentlich hätte das
Budget 2011 und die Budgetbegleitgesetze am 22. Oktober 2010 durch die österreichische Bundesregierung in den österreichischen Nationalrat eingebracht werden sollen. Im Unterschied zu vergangenen Regierungen weigert sich aber der zuständige Bundesminister für Finanzen, rechtzeitig einen entsprechenden Bundeshaushalt, der Einnahmen und Ausgaben transparent darstellt, den Abgeordneten des österreichischen Nationalrats vorzulegen. Erst am 30.November ließ er sich herab, seiner verfassungsrechtlichen Pflicht nachzukommen.
Budget 2011 begann bereits mit einem Verfassungsbruch
Vielmehr möchte er erst am 1. Dezember 2010 dieser Verpflichtung nachkommen. Die Opposition sieht im Einklang mit Rechtsexperten durch diese ungewöhnliche Vorgangsweise einen Verfassungsbruch gemäß Art 51 Abs 3 Bundes-Verfassungsgesetz verwirklicht. Sogar der Vorwurf des Amtsmissbrauches durch die Nichtvorlage des Budgets steht im Raum.
Finanzminister benötigte mehr Zeit für Budgetentwurf, doch es kam wenig Brauchbares heraus
Gerechtfertigt wird die verfassungswidrige Vorgangsweise damit, dass das ressortzuständige Bundesministerium für Finanzen mehr Zeit für das Budget 2011 und die Budgetbegleitgesetze benötige und man zusätzlich Daten der Wirtschaftsforscher für das dritte Quartal 2010 in die Haushaltserstellung einfließen lassen möchte. Kenner der österreichischen Finanz- und Wirtschaftspolitik mutmaßen aber vielmehr, dass man für die nächsten drei Jahre bis zur Nationalratswahl 2013 an einem Megapaket an Abgaben und Steuern bastelt, das die ohnehin schon hohe Steuer- und Abgabenquote in Österreich noch weiter in die Höhe treiben soll. Es ist offen, ob bereits für 2011 das gesamte Belastungspaket auf einmal auf den Tisch kommt, oder ob man aus taktischen, aber auch volkswirtschaftlichen Gründen einen Stufenplan der Abgaben- und Steuererhöhungen bzw. Abgaben- und Steuererfindungen umsetzt.
Neue Steuern - Renaissance historischer Steuern und Abgaben
Neben einer ganzen Reihe von neuen Abgaben, wie etwa die Einführung von zusätzlichen Ressourcenbesteuerungen, Stichwort: Wasserabgabe, ist es durchaus möglich, dass auch historische Abgaben wieder zum Leben erweckt werden. Und historisch hat der Fundus der ehemaligen Steuern- und Abgaben im alten und neuen Österreich einiges zu bieten. Direkte, indirekte Steuern und Gebühren füllten schon in der Monarchie den Staatssäckel. Von Realsteuern über Personalsteuern bis hin zu Verzehrsteuern reichte das breite Besteuerungsangebot des Staates. Gut möglich, dass die eine oder andere dieser Steuern wieder zum Leben erweckt wird. Man denke etwa nur an die seinerzeitige Fahrradabgabe.
Die alten Realsteuern
So gab es unter dem Titel der Realsteuern nicht nur die aktuell wieder im Gespräch befindliche „Grundsteuer", sondern auch eine „Hauszinssteuer", eine „5%-ige Steuer vom Ertrage zinssteuerfreier Gebäude" und eine eigene „Hausklassensteuer".
Die alten Personalsteuern
Zu den alten Personalsteuern zählten die „Allgemeine Erwerbssteuer", die „Erwerbssteuer von den der öffentlichen Rechnungslegung unterworfenen Unternehmungen", die „Personaleinkommenssteuer", die „Rentensteuer" und die „Besoldungssteuer".
Die alten Verzehrungssteuern
Zu den alten Verzehrungssteuern zählten die „Linienverzehrungssteuern von Konsumartikeln", die „Abgabe von der Erzeugung von Kunst- und Halbwein", „die „Fleisch- und Schlachtsteuer", die „Wein- und Weinmoststeuer", die „Branntweinproduktionsabgabe", die „Branntweinkonsumabgabe", die „Abgabe von der Presshefeerzeugung", die „Kontrollgebühr aus Anlass der Denaturierung von Branntwein", die „Biersteuer", die „Verbrauchsabgabe von Zucker" und die „Verbrauchsabgabe von Mineralöl".
Die eine oder andere Steuer könnte wieder kommen
Sehr wahrscheinlich ist, dass die eine oder andere Steuer wieder kommen wird, und zusätzlich zum jetzt bereits gültigen Steuer- und Abgabensystem, natürlich nur „aus gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Lenkungsüberlegungen" die Österreicherinnen und Österreicher beglücken wird.
Autor: Dr. Fritz Simhandl, Autor Fleedstreet