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Reisekosten: Buchhaltungsservice rechnet ab

Autor: PR-Blickpunkt | Erstellt am: 11.01.2012 | Gelesen: 300
Kategorie: Dienstleistungen & Consulting | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Buchhaltungsservice Kaniber aus Germering informiert

Neben der Personalbrechnung nimmt die Abrechnung der Reisekosten viel Zeit in einem Unternehmen in Anspruch. Mit einem beauftragten externen Buchhaltungsservice ergeben sich viele Vorteile für ein Unternehmen. Zusätzliche Personalkosten oder Eigenarbeit werden vermieden. Kosten für eine eigene Buchhaltungssoftware und regelmäßige Aktualisierungen entfallen und es steht mehr Zeit zur Verfügung, um sich um das Kerngeschäft zu kümmern. Was ein externer Service im Bereich Reisekostenabrechnung leistet, erklärt der Buchhaltungsservice Kaniber aus Germering.

Reisekostenabrechnung erfordert Erfahrung

Reisekosten bedeuten im Steuerrecht die Aufwendungen, die sich aus der beruflichen oder betrieblichen Beschäftigung ergeben. Sie beinhalten nicht nur die reinen Fahrtkosten, sondern auch einiges mehr. Eine korrekte Reisekostenabrechnung muss sichergestellt sein, um rechtmäßig zu sein. Jedes Land verfügt über andere Reisekostengesetze und Gesetzgebungen im Steuerrecht, daher ist viel Erfahrung notwendig, um die Reisekosten ordnungsgemäß abzurechnen.

Das übernimmt ein Buchhaltungsservice im Bereich Reisekostenabrechnung:
- Bearbeitung und Kontrolle der Reisekosten auf Richtigkeit und Vollständigkeit unter Beachtung individueller Firmenrichtlinien
- Erfassung steuerlich anzuerkennender Reisekosten, wie Fahrtkosten, Mehraufwendungen für Verpflegung, Übernachtungskosten und sonstigen Nebenkosten
- Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte
- Anwendung der aktuellen Pauschalen (bei Auslandsreisen Beachtung der Umrechnungskurse)
- Korrekte Abrechnung der Daten für die Wirtschafts- und Steuerprüfung
- Beachtung bundes- und länderspezifischer Besonderheiten im Reisekostenrecht
- Erstattung der Reisekosten über die Personalabrechnung oder Finanzbuchhaltung
- Überweisung an das Konto des Begünstigten
- Verrechnung von bereits geleisteten Vorschüssen

Für ausführliche Informationen steht der Buchhaltungsservice Kaniber aus Germering jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt
Buchhaltungsservice Kaniber
Ansprechpartnerin: Michaela Kaniber
Münchener Str. 14
82110 Germering

Telefon: 089 855063
Mobil: 0170 9228574
Fax: 089 855064
E-Mail: m.kaniber@t-online.de
Homepage: www.buchhaltungsservice-kaniber.de
 
 
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