(Online-Artikel.de) - Trotz Regelinsolvenz ist es Selbständigen möglich, 80prozent ihrer Einnahmen zu behalten – Insolvenz-Ratgeber 2011 verrät das WIE.
Dieter Büge
Mit dem Insolvenz-Ratgeber 2011 können selbständige Unternehmer, die sich in der Regelinsolvenz befinden, rund 80% ihrer Einnahmen vor der Steuer auf offiziellem und legalem Wege behalten! Nur ca. 20% sind an den Insolvenzverwalter abzuführen. Wie dies rechtssicher funktioniert, verrät Dieter Büge, Unternehmens- und Insolvenzberater in seinem Ratgeber „Finanzielle Freiheit trotz Insolvenz“.
Über 350.000 Selbständige tragen gemeinsam das Leid der Insolvenz. Viele dieser Selbständigen möchten ihre Existenz jedoch nicht gänzlich aufgeben und versuchen, sich wie an einem Strohhalm an ihrer Selbständigkeit festzuhalten. Den meisten Unternehmern gelingt dieses Unterfangen nicht und sie erliegen der Regelinsolvenz. „Diesen Selbständigen geht nach und nach das Vertrauen ins Geschäft verloren.", so Dieter Büge. Dies liege daran, dass sie ihren üblichen Geschäftsalltag beibehalten, ohne jedoch von den Einnahmen zu profitieren. Sie leben am Existenzminimum, hetzen sich jedoch Tag für Tag durch ihre Aufträge und Alltagsarbeiten.
„Dieser Ratgeber gibt insolventen Selbständigen ihr Leben zurück.", so Dieter Büge weiter. Rund 80% vor der Steuer können Selbständige in der Regelinsolvenz auf offiziellem und absolut legalem Wege behalten. Der Insolvenz-Ratgeber, der im Jahre 2007 von dem erfahrenen Unternehmens- und Insolvenzberater zu Papier gebracht wurde, beinhaltet zahlreiche Tipps, Tricks und formale Briefvorlagen, die einen jeden Selbständigen ihren gewohnten Lebensstandard und die Freude am Leben zurückgeben.
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