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Regalprüfung, jährliche Inspektionspflicht für Lagerregale und Regalanlagen

Autor: arndma | Erstellt am: 11.04.2011 | Gelesen: 1240
Kategorie: Handel - Business & Wirtschaft | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - ma-control, geprüfte Sicherheit im Lager nach DIN EN 15635 und BGR 234

Arnd Meyer-Ahrens
Arnd Meyer-Ahrens
Rotenburg (Wümme), 11.04.2011 – Anfang des Jahres fiel der Startschuss für die ma-control einem Dienstleistungsunternehmen für Regalprüfung und Gefährdungsbeurteilung mit Sitz in Sottrum bei Bremen.

Das Thema Sicherheit in Betrieben ist wichtiger denn je. Schwere Unfälle und hohe Reparaturkosten können vermieden werden, indem gegen Schäden an Lagereinrichtungen und Regalanlagen effektiv vorbeugt wird. Lagereinrichtungen und Regalanlagen sind Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Einrichtungen müssen gemäß § 10 der BetrSichV alle 12 Monate von unbefangenen befähigten Personen geprüft werden. Bei fahrlässigem Handeln können im Ernstfall große Probleme entstehen.

Geprüfte Sicherheit im Lager nach DIN EN 15635 und BGR 234

Europäische einheitliche Inspektionspflicht.

Seit dem Jahr 1988 besteht durch die Regeln der Berufsgenossenschaft die Verpflichtung Mängel an Regaleinrichtungen, durch die Mitarbeiter gefährdet werden können, unverzüglich und fachgerecht zu beheben. Es wurde allerdings nicht beschrieben wann ein Mangel vorhanden ist. Mit Hilfe von Universitäten, Prüfinstitutionen und Regalherstellern wurde nun die Norm DIN EN 15635 erarbeitet.

Für die Einhaltung dieser Norm ist der Arbeitgeber und Betreiber verantwortlich

Arbeitgeber oder Betreiber von Lagereinrichtungen und Regalanlagen sind dazu verpflichtet sämtliche Lagereinrichtungen wie statische sowie elektrisch angetriebene Regale regelmäßig zu inspizieren. Das bedeutet :
  • Sofortige Meldung bei Beobachtung eines Schadens an den Sicherheitsbeauftragten
  • Regelmäßige Inspektionen
  • Erstellung eines schriftlichen Berichtes mit Pflicht der Aufbewahrung
  • Prüfung der Lagereinrichtung mindestens alle 12 Monate durch eine unbefangene befähigte Person
  • Ermittlung der Ursache bei wiederholten Schäden.

Die Regalprüfung vom Experten spart Geld und Ärger

Der Gründer und Inhaber Arnd Meyer-Ahrens besitzt eine langjährige Branchenerfahrung und als TÜV-Rheinland zertifizierter Regalprüfer und Handwerksmeister bietet er eine hohe Fachkompetenz. Er kann im Sinne des Betreibers durch eine neutrale, unbefangene und vor allem herstellerunabhängige Regalprüfung, die Regalanlagen bei laufendem Betrieb auf ihre Sicherheit inspizieren. Er führt Sichtkontrollen durch und prüft ob. u.a die Regalbauteile, die Schutzmaßnahmen und die Beladung der Regalsysteme der Norm entsprechen. Während der Prüfung wird der gesamte Prüfvorgang protokolliert und nach Beendigung der Prüfung in Form eines Prüfnachweises direkt ausgehändigt. Das bedeutet für den Betreiber eine sofortige Gewissheit über den Zustand der Regalanlage bzw. Lagereinrichtung sowie eine optimale Kostenkontrolle. Falls bei der Prüfung Schäden an Bauteilen festgestellt werden, werden diese markiert und je nach Schwere der Beschädigung in drei Gefahrenstufen eingeteilt. Es folgt eine sofortige Mitteilung hierüber und der Vermerk im Prüfprotokoll. Nach erfolgreicher Abnahme erhält der Betreiber die Prüfplakette und den Prüfnachweis seiner Regalanlage.

Folgende Regaltypen sind prüfpflichtig
- Fachbodenregale - Palettenregale - Kragarmregale - Einfahrregale
- Durchfahrregale - Mehrgeschossanlagen - Durchlaufregale – Lagerbühnen

Nähere Informationen unter www.regalpruefer24.de
oder telefonisch, Arnd Meyer-Ahrens D2 01522-1602228

 
 
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