Konturmarkierung und Teilmarkierung an LKW
Etwa ein Drittel aller Lkw-Unfälle ereignet sich bei ungünstigen Witterungsbedingungen, Dämmerung und Dunkelheit. Zugleich haben diese Unfälle meist schwerere Folgen als Zusammenstöße bei Tageslicht. Wesentliche Ursache für deren hohe Zahl ist die schlechte Sichtbarkeit von Lkw und Lkw-Anhängern. Nachfolgende Fahrzeuge erkennen einen vorausfahrenden Lkw deshalb zu spät oder gar nicht und fahren seitlich bzw. von hinten auf.
Vermeiden lässt sich die Gefahr von Auffahrunfällen durch retroreflektierende Konturmarkierungen, die Lkw auch bei Dunkelheit sichtbar machen. Untersuchungen aus den USA belegen, dass sich die Unfallzahlen mithilfe retroreflektierender Markierungen um bis zu 29 Prozent verringern lassen. Vergleichende Untersuchungen der TU Darmstadt von Unfällen nicht markierter Lkw mit Unfällen von Lkw, die mit Konturmarkierungen oder einer Umrissmarkierung versehen waren, ergeben eine Unfallrate von 30:1, d. h. auf 30 Unfälle von unmarkierten Fahrzeugen kommt nur einer mit einem markierten Lkw.
Eine 2006 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Literaturanalyse und Befragung in 35 Ländern kommt zu dem Ergebnis, dass retroreflektierende Konturmarkierungen
- die Sichtbarkeit von Lkw auch aus weiter Entfernung deutlich erhöhen,
- die schnelle Identifizierung eines vorausfahrenden Fahrzeugs als Lkw ermöglichen,
- ein Potenzial zur Vermeidung von Unfällen zwischen 40 und 97 Prozent schaffen.
In mehr als 20 Ländern weltweit ist die retroreflektierende Markierung von Lkw heute schon Vorschrift, im Nachbarland Italien seit 2006 sogar mit Nachrüstpflicht. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich – wie auch viele weitere Länder – verpflichtet, die internationalen Regelungen der UN ECE R 104 (Ausführung von retroreflektierenden Markierungen zur Verbesserung der Sichtbarkeit von schweren und langen Fahrzeugen und ihren Anhängern) und der UN ECE R 48, die u. a. die Anbringung von lichttechnischen Einrichtungen an Fahrzeugen regelt, anzuwenden.
Pflicht für neue Fahrzeuge
Retroreflektierende Umrissmarkierungen (angebracht durch professionelle Fahrzeugbeklebung) an Lkw sind laut UN ECE R 48 in Deutschland bereits seit Jahren erlaubt. Mit Wirkung vom 10. Oktober 2007 sind sie für alle neuen Typzulassungen von Nutzfahrzeugen über 7,5 t Gesamtgewicht mit mehr als 6,00 Meter Länge (Seite) und mehr als 2,10 Meter Breite (Heck) Pflicht.
Wie markieren?
Konturmarkierung
- Kennzeichnung der gesamten Fahrzeugform seitlich und hinten,
- Abstand der unteren Markierung vom Boden mindestens 250 mm und höchstens 1.500 mm,
- Abstand der Heckmarkierung zu den vorgeschriebenen Bremsleuchten mindestens 200 mm.
Teilmarkierung
- Kennzeichnung der gesamten Fahrzeuglänge und -breite unten sowie der oberen Ecken (zwei rechtwinklig zueinander angebrachte Linien von mindestens 250 mm Länge),
- bei Unterbrechungen Kennzeichnung von mindestens 80 Prozent der Länge und Breite,
- Abstand der unteren Markierung vom Boden mindestens 250 mm und höchstens 1.500 mm,
- Abstand der Heckmarkierung zu den vorgeschriebenen Bremsleuchten mindestens 200 mm.
(kingz-art | Digitaldruck & Werbeagentur, Nürnberg)