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Rechtstatsachenforschung am Beispiel Sicherheit

Autor: emgo1 | Erstellt am: 08.12.2010 | Gelesen: 686
Kategorie: Wissenschaft - Forschung & Technik | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Neues Wissenschafts- und Forschungsgebiet in den Rechts- und Sozialwissenschaften

sicherheit - ©Andreas Morlock/pixelio.de
sicherheit - ©Andreas Morlock/pixelio.de
Moderne Sozialwissenschaft verfolgt in der heutigen Zeit einen umfassenden Ansatz (comprehensive approach). Auf der Grundlage dieses umfassenden Ansatzes strebt man systematischen Analyse menschlicher, d.h.individueller wie sozial vermittelter Bedürfnisse an. Ein solches menschliches Bedürfnis ist die Sicherheit. Sicherheit ist neben der Freiheit eines der wesentlichen öffentlichen Güter.

Grundsätzliche Voraussetzungen

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass etwa auch die Rechts- und Politikwissenschaften einen wesentlichen Beitrag zur Erhebung des Bedarfs an Sicherheit als öffentlichem Gut leisten. Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Gut Sicherheit ist es auch vordringlich die soziale Akzeptanz technischer Lösungen für Sicherheitsprobleme zu erforschen. Dazu dient als ein Baustein die Analyse der Begrifflichkeit der Sicherheit im Recht.

Recht als manifestierte Politik

Recht ist manifestierte Politik. Die Begrifflichkeit der Sicherheit im Recht gibt daher den Stellenwert der Sicherheit wieder. Der Bezugspunkt ist das gesellschaftlich-kulturell-staatlich-wirtschaftliche Umfeld. Die politische Bedeutung der Sicherheit erhält eine „Verortung" im Recht. Es entsteht eine Antwortmöglichkeit auf die Frage: Wie wichtig ist einem Politischen System die Sicherheit?

Sicherheit in ihrer rechtshistorische DimensionDie Begrifflichkeit der Sicherheit hat eine rechtshistorische Dimension. Wie hat sich der Sicherheitsbegriff im Recht entwickelt? Wie breitete sich der Sicherheitsbegriff im Recht aus? Welchen Anteil hatte der Sicherheitsbegriff im Recht in den politisch definierten Sektoren Gesellschaft- Kultur- Staat-Wirtschaft im historischen Verlauf?

Sicherheit in ihrer rechtssystematischen Dimension

Die Begrifflichkeit der Sicherheit hat eine rechtssystematische Dimension. Wie ist die Begrifflichkeit der Sicherheit im Öffentlichen Recht und im Privatrecht „verortet"? Wie ist das Spannungsverhältnis rechtssystematisch zwischen Sicherheit und Freiheit gelöst? Welchen Stellenwert hat die Begrifflichkeit der Sicherheit in der aktuellen Judikatur der Gerichte?

Sicherheit in ihrer rechtspolitischen Dimension

Die Begrifflichkeit der Sicherheit hat eine rechtspolitische Dimension. Welche zukünftige Entwicklung wird/soll die Begrifflichkeit der Sicherheit im Recht nehmen? Welche Grenzen für die Begrifflichkeit der Sicherheit gibt es in einem Rechtsstaat? Sicherheit im Recht-Sicherheit in der Wirklichkeit, wie verhält sich Sollen und Sein rechtssoziologisch und rechtsempirisch?

Wissenschaftlicher Ansatz

Für die angestrebte Forschungsarbeit sind im Zusammenhang mit dem Forschungsansatz Rechtstatsachenforschung die Forschungsfelder Parlamentarismusforschung; Regierungslehre und Politische Rechtslehre von zentraler Relevanz.

Parlamentarismusforschung

Die Parlamentarismusforschung befasst sich mit den Funktionen, den Befugnissen, den Strukturen, den Arbeitsweisen und Wirkungen von Parlamenten, ihrer Fraktionen und Abgeordneten. Sie kann uns Auskunft über den Prozess der Formulierung generell-abstrakter Normen, d.h. der Gesetze und Verordnungen im österreichischen Sicherheitsrecht liefern.

Regierungslehre

Die Regierungslehre befasst sich mit den Aufgaben, Organisationsformen und Arbeitsweisen auf allen Ebenen eines politischen Systems einschließlich der von Regierungen geleisteten Planungstätigkeit und der Rückwirkung ihrer Folgen auf das weitere Regierungshandeln. Sie kann uns Auskunft über die Vorarbeit zur Formulierung generell-abstrakter Normen, d.h. der Gesetze und Verordnungen im österreichischen Sicherheitsrecht bzw. den Prozess der Umsetzung dieser Normen liefern.

Politische Rechtslehre

Die Politische Rechtslehre befasst sich mit den Rechtlichen Grundlagen politischer Systeme; den Prozessen ihrer Schaffung, Benutzung und Sicherung; dem normativen und institutionellen Rechtssystem eines Staatswesens bzw. einer inter- oder supranationalen Organisation. Sie kann uns Auskunft über die kompetenzrechtliche Einordnung des österreichischen Sicherheitsrechts und der daraus abzuleitenden weiteren Prozesse liefern.

Institut für Sicherheitsforschung - Sigmund Freud Universität Wien

Das Institut für Sicherheitsforschung an der Sigmund Freud Universität Wien hat sich beispielsweise diesem umfassenden Ansatz (comprehensive approach) verpflichtet. Zudem ist dieses Institut, das einmalig in Österreich ist, dem GSK-Ansatz , d.h. dem Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaftlichem Ansatz verpflichtet, sodass durchaus die Möglichkeit besteht, dass die Rechtstatsachenforschung zum Thema Sicherheit in Zukunft hier eine Kooperationsmöglichkeit findet.

Autor: Dr. Fritz Simhandl, Autor Fleedstreet

 
 
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