Die Meinungen über den Abschluss einer
Rechtsschutzversicherung gehen im allgemeinen sehr auseinander. Die einen sagen, dass diese Versicherung unbedingt zu empfehlen ist, andere, die seit Jahren eine Rechtsschutzversicherung haben und sie nie genutzt haben sagen, dass man sich diese Versicherung hätte sparen können.
Was ist nun wirklich dran, was deckt diese Versicherung eigentlich wirklich ab?Der Versicherungsschutz gilt zunächst einmal für den Versicherten selber sowie auch für den Ehepartner und die Kinder. Diese Regelung gilt auch für gleichgeschlechtliche Partner, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft haben. Andere Lebenspartner müssen beim Versicherten mit im Haushalt leben und dann auch zusätzlich in den Versicherungsschein eingetragen werden.
Für eine Nutzung dieser Police durch den Mitversicherten ist allerdings immer erst das Einverständnis des Versicherungsnehmers erforderlich. Bei den Kindern ist es meistens so, dass es keine bestimmte Altersgrenze gibt. Die Ausnahme ist hier jedoch, dass volljährige Kinder nicht mit versichert sind, wenn sie dauerhaft berufstätig sind, verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Auch Kinder, die selber Halter eines Fahrzeugs sind, werden vom Versicherer oft ausgeschlossen. Zu beachten ist, dass diese Versicherung nur einspringt, wenn die Rechtssache auch Aussicht auf Erfolg hat. Dies wird meistens durch den Anwalt entschieden.
Große Unterschiede bei der Rechtsschutzversicherung gibt es im Bereich Anlegerschutz.
In den letzten Jahren gab es viele Anlegerklagen, und darum werden diese Fälle oft von verschiedenen Versicherungen ausgeschlossen. Ganz allgemein gilt, dass man nicht erst eine Rechtsschutzversicherung abschließen sollte, wenn bereits Ärger im Anzug ist. In den meisten Fällen gilt eine dreimonatige Frist bis der Versicherungsschutz wirksam wird. Dies ist natürlich ein Schutz für den Versicherer, denn man will verhindern, dass ein bereits bei Vertragsabschluss absehbarer Rechtsstreit durch den Versicherer übernommen werden muss. Allerdings gilt dies nicht für den Bereich Verkehrsrechtsschutz, denn ein Unfall ist nicht voraussehbar. Auch wenn man nur die Versicherung wechselt, also wenn man vorher bereits den gleichen Schutz hatte, dann entfällt diese Wartezeit. Ein Vergleich der Angebote aller Versicherer lohnt sich immer, genau vergleichen und die Rechtsschutzversicherung den eigenen Bedürfnissen anpassen, das ist immer die beste Art, eine passende Versicherung zu finden.
Lena Berg