Die immer wieder an den Rechtsanwalt Halle herangetragene Frage, ob man sich auch online scheiden lassen kann, ist schnell beantwortet. Es gibt diese Möglichkeit nämlich trotz vielfacher gegenteiliger Behauptungen nicht. Es wird sie auch in der nächsten Zukunft nicht geben. Ein solcher Verfahrensweg käme ohnehin allenfalls für einvernehmliche Scheidungen ohne zusätzlichen Regelungsbedarf in Betracht. Im Regelfall muss aber fast immer mindestens ein weiteres ehebedingtes Problem geregelt werden. Gibt es hier auch nur einen kleinen Ansatzpunkt, in dem sich ein Ehepartner benachteiligt fühlt, kann er sein Recht nur wahrnehmen, indem er bei Gericht einen eigenen Antrag stellt. Und den kann er nur stellen, wenn er einen eigenen Rechtsanwalt Halle mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragt.
Soweit die Scheidung aber tatsächlich, nicht zuletzt aufgrund einer im Einvernehmen herbei geführten Scheidungsfolgenvereinbarung, einvernehmlich erfolgen kann, kommen die Ehepartner ausnahmsweise mit einem einzigen Rechtsanwalt Halle aus und benötigen für den zweiten Ehepartner keinen eigenen Rechtsanwalt Halle. Das
Familienrecht Halle sieht zwar den Rechtsanwaltszwang in Familienangelegenheiten vor, verlangt aber nicht, dass beide Ehepartner anwaltlich vertreten sein müssen. Sinn und Zweck des Anwaltszwangs ist es, dass der Rechtsanwalt als sachkundige Person das Scheidungsverfahren organisatorisch vorbereitet und dem Familiengericht alle die Informationen vorträgt und alle Unterlagen vorlegt, auf denen die Scheidung begründet wird. Insbesondere geht es darum, in einer meist emotional geprägten Atmosphäre die sachlichen und relevanten Aspekte heraus zu filtern, die für die Entscheidung in der Sache maßgeblich sind.
Wollte man alles das den Parteien überlassen, müsste das Gericht genau diese Arbeit machen. Eine zeitgerechte Entscheidung durch ein Urteil wäre so kaum möglich. Das Familienrecht Halle ermöglicht es daher, zumindest bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der dann wenigstens ein Anwalt den Scheidungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen bei Gericht einreicht, auf einen zweiten Anwalt zu verzichten. Eine einvernehmliche Ehescheidung kann insbesondere im Wege einer Scheidungsfolgenvereinbarung herbei geführt werden. Die Parteien erklären nach der vorbereitenden Arbeit eines Rechtsanwalts vor einem Notar oder zu Protokoll des Gerichts, dass sie sich über alle ehebedingten Angelegenheiten wie Unterhalt, Hausrat, Zugewinnausgleich oder Vermögensangelegenheiten geeinigt haben, so dass das Gericht nur noch die Scheidung aussprechen muss.