Rauchverbot
Das verschärfte
Rauchverbot beeindruckt die Bayern recht wenig, denn sie gehen nun zum Rauchen nach Österreich. Erst waren es die Urlauber, dann die Studierenden und nun kommen die Raucher, diese neue Welle aus Deutschland sorgt in Österreich nun für Aufsehen. Die Kronenzeitung beschrieb nach dem allgemeinen Rauchverbot im Bundesland Bayern, dass dessen Bewohner die Lokale an der Grenze überfluten.
Das Rauchverbot im Bundesland sorgte für Freude bei den heimischen Gastwirten. Bereits vor zwei Jahren sind die Umsätze in den grenznahen Gebieten um ein Viertel angestiegen, nun hofft man, dass das neue Gesetz noch mehr verzweifelte Raucher hertreibt. Die Vertreter der Wirte in den Wirtschaftskammern der Bundesländer, die an die Bundesrepublik grenzen, sehen die Lage nicht so rosig.
Dies sei mit dem Tanktourismus vergleichbar, so Frömml von der Wirtschaftskammer Österreich. Wenn das nächste Lokal mit Raucherlaubnis nur ein paar Kilometer weiter weg sei als das übliche, dann würden das vielen Bayern sicherlich in Anspruch nehmen und in Zukunft hinter der Grenze Fußball schauen oder ihren Stammtisch machen. Es sei auch möglich, dass bayrische „Touristen" es vorziehen, nach Österreich zu gehen, als zuhause zu bleiben oder mehr Bustouristen auf der österreichischen Seite rasten.
„Das Rauchverbot in Bayern werde die Gastwirtschaft in den Grenzbereichen sicher ankurbeln, so Frömml, aber Zahlen gebe es noch nicht. Die Bewohner Oberösterreichs gehen jedenfalls nicht davon aus, dass ihre Heimat in Bälde von rauchenden Bayern überrannt wird, die Tiroler sehen das genauso. Eins ist aber sicher, die Entscheidung der Bayern hat die Debatte um das Rauchen auch in Österreich wieder Nahrung gegeben und denen Rückenwind gegeben, die das Volk in die Entscheidungen mit einbinden wollen.
Die gegnerischen Parteien verlangen in einer raren Einigkeit eine Volksbefragung zum aktuellen Gesetz. Eine neutrale Bürgerinitiative sammelt bereits sein dem März Unterschriften, damit über ein Volksbegehren mehr Schutz für die Nichtraucher durchgesetzt werden kann. Von den 8.000 notwendigen Unterschriften hat man schon 7.500, der Rest wird kein Problem mehr darstellen. Auf der Seite „Facebook" hat die Gruppe „Nichtrauchen in Lokalen" schon über 100.000 Befürworter. Genau wie bei einer Volkbefragung auch ist ein Volksbegehren in Österreich nicht juristisch verpflichtend.
Dies kann nur eine Volksabstimmung sein, welche alle Parteien bislang nicht möchten. Das Rauchen ist deutschlandweit in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bundesbehörden und dem Bundestag seit September 2007 prinzipiell untersagt. Nichtraucherschutzgesetze für Lokale und Länderbehörden sind in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor zwei Jahren ist Rauchen nur in Einraumkneipen gestattet, die keine oder einfache Gerichte anbieten.
Der zuständige Gesundheitsminister Stöger ist der Meinung, dass eine Reform hier nicht nötig ist. Er weist darauf hin, dass die aktuellen Gesetze erst sei dem 1. Juli richtig gelten. Eine Übergangsfrist verhinderte vorher, dass man Verstöße bestrafen konnte. Im Vergleich zum Rest Europas ist man hier sehr raucherfreundlich. Rauchen in Wirtshäuser ist nach wie vor gestattet, in Betrieben, die mehr als 50 m² groß sind, muss es allerdings einen gesonderten Raum hierfür geben.
Kleinere Lokale können selbst entscheiden, ob sie für Raucher oder Nichtraucher sind. Erst vor kurzem wird dieser traditionell österreichische Konsens nun in die Tat umgesetzt. Doch richtig zufrieden ist man in letzten Rückzugsort der Raucher nicht. Die überzeugten Nichtrauchen sind es ohnehin nicht, das Gesetz ist ihnen viel zu locker, aber Raucher und Wirt sind nicht überzeugt, vor allen Dingen nicht über die Investitionen, die der Staat von ihnen fordert.
Österreich wäre nicht Österreich, wenn es nicht doch eine Ausweichmöglichkeit gäbe. Wenn bauliche Änderungen kein Anliegen des Denkmalschutzes sind, dann können Lokale die bis zu 80 Quadratmeter groß sind von der Pflicht entbunden werden, Raucher und Nichtraucher zu separieren. Der Chef des bekannten Cafés Hawelka in der Wiener Innenstadt möchte eine solche Ausnahmegenehmigung haben. Ein Kaffeehaus ohne Raucher sei wie ein Kaffeehaus ohne Kaffee, sagte er dem Standard. Er ist dennoch voller Hoffung, dass in seinem Lokal wieder beides der Fall sein wird.
Rauchen ist die häufigste vermeidbare Todesursache in den Industrieländern.
RAUCHER: In Deutschland qualmt rund ein Drittel der Erwachsenen, darunter mehr Männer als Frauen. Insgesamt sind es etwa 16 Millionen Menschen.
TABAKRAUCH: Beim Verbrennen einer Zigarette entstehen mehr als 4800 chemische Stoffe. Etliche davon sind hochgradig giftig und krebserregend. Neben Nikotin, Teer und Kohlenmonoxid entstehen unter anderem Benzol, Arsen und Polonium. Für Nikotin liegt der gesetzliche Grenzwert im Rauch einer Zigarette bei einem Milligramm, für Teer und Kohlenmonoxid bei zehn Milligramm.
GESUNDHEITSFOLGEN: Wegen ihres Tabakkonsums sterben bundesweit jährlich rund 140 000 Menschen vorzeitig. Zu den häufigsten Folgen des Rauchens gehören Krebs (besonders Lungenkrebs), Kreislauf- und Atemwegserkrankungen sowie Magengeschwüre. Durch Passivrauchen kommen pro Jahr rund 3300 Menschen ums Leben.
VOLKSWIRTSCHAFTLICHE KOSTEN: Die Kosten des Rauchens für die Gesellschaft werden auf rund 19 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Darunter sind Ausgaben für ambulante und stationäre Behandlung sowie Arzneimittel, Produktionseinbußen, Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit.
STEUER: Tabakwaren mit einem Wert im Handel von knapp 22,8 Milliarden Euro wurden 2009 versteuert – rund 315 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Grund dafür waren Preiserhöhungen. Der Bund kassierte rund 13 Milliarden Euro aus der Tabaksteuer.
In Baden-Württemberg gibt es seit dem 1. August 2007 ein Rauchverbot. Dieses gilt in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden. In Berufsschulen und Gymnasien darf allerdings die Schulkonferenz entscheiden, ob es weiterhin eine Raucherecke geben darf. In Gaststätten (nicht in Diskotheken) dürfen Gaststättenbetreiber das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen erlauben, wenn diese Räume in deutlich erkennbarer Weise als Raucherräume gekennzeichnet sind. Ein-Raum-Kneipen bis 75 qm, in denen keine warmen Speisen abgegeben werden und die nur Erwachsenen Zutritt gewähren, dürfen selber entscheiden, ob sie Raucher- oder Nichtraucherlokal sind. Bier-, Wein- und Festzelte sind vom gesetzlichen Rauchverbot ausgenommen.
Bayern:
In Bayern ist das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Festzelten verboten. Auch die in anderen Bundesländern erlaubten Raucherzimmer darf es in der bayerischen Gastronomie nicht geben. Ausnahmen gibt es nur bei geschlossenen Gesellschaften. In Biergärten und im Außenbereich von Gaststätten darf weiter geraucht werden. Diese Regelung galt seit dem 1. Januar 2008, wurde dann aber mehrfach von der Regierung aufgeweicht. Am 4. Juli 2010 wurde aber per Volksentscheid durchgesetzt, zu den ursprünglichen strengen Regeln zurückzukehren.
In der Hauptstadt Berlin ist das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen und Gaststätten seit dem 1. Januar 2008 untersagt. In Nebenräumen bleibt das Rauchen erlaubt. In Diskotheken gilt totales Rauchverbot. Seit dem 30. April 2009 darf aber in Einraumkneipen geraucht werden, sofern sie als Raucherlokal deklariert sind, keine im Lokal zubereiteten Speisen serviert werden und Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben.
Auch in Bremen ist das Rauchen seit dem 1. Januar 2008 untersagt. In Nebenräumen der Gastronomie und Einraumkneipen bleibt es erlaubt. Auch bei Großereignissen wie etwa dem Bremer Sechstagerennen darf nur in separaten Räumen geraucht werden. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe bis zu 2500 Euro. Ausgenommen von dem Rauchverbot ist die traditionelle Schaffermahlzeit. Nach einem fünfstündigen Essen rauchen die Gäste Tabak in langen weißen Tonpfeifen.
In Hamburg trat das Nichtraucherschutzgesetz ebenfalls am 1. Januar 2008 in Kraft. Rauchen in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden ist untersagt. Bei befristeten Veranstaltungen ist das Rauchen in Bier- und Festzelten erlaubt. Auch in Nebenräumen bleibt das Rauchen erlaubt, sofern der Raucherbereich kleiner ist als der Nichtraucherraum. Einraumkneipen, die als Raucherlokal deklariert sind, dürfen keine Speisen anbieten. Bei Verstößen gegen das Gesetz droht ein Bußgeld bis zu 500 Euro.
Hessen hat bereits seit Oktober 2007 ein Nichtrauchergesetz. In Einraumkneipen darf der Wirt entscheiden, ob der das Rauchen erlauben will. In Bier- und Festzelten bleibt das Rauchen bei befristeten Veranstaltungen erlaubt. Auch bei geschlossenen Gesellschaften und in Spielbanken darf geraucht werden. In Pflegeeinrichtungen, Behörden, Flughäfen, Gaststätten und Diskotheken ist das Rauchen in abgetrennten Nebenräumen möglich.
Mecklenburg-Vorpommern hat das Rauchen in Gaststätten seit dem 1. August 2008 verboten. Das Verbot gilt auch in Spielbanken und Spielhallen. Ausnahme sind Einraumkneipen, andere Lokale dürfen einen Raucherraum einrichten. Bei Verstößen droht Rauchern eine Geldstrafe bis zu 500 Euro, Gastwirten bis zu 10.000 Euro. Das Bundesland hat prozentual die meisten Raucher in Deutschland. Dort raucht jeder Dritte.
In Niedersachsen gilt seit dem 1. August 2007 ein Rauchverbot. Es gilt in allen öffentlichen Gebäuden sowie in Gaststätten und Diskotheken. Eine Ausnahme gilt wie in den übrigen Bundesländern für Einraumkneipen.
Nordrhein-Westfalen führte ein umfassendes Nichtrauchergesetz im Juli 2008 ein. Schon seit dem 1. Januar 2008 durfte in öffentlichen Gebäuden nicht mehr geraucht werden. Im Juni 2009 wurde das Gesetz zugunsten von Einraumkneipen gelockert. Bei befristeten Veranstaltungen bleibt das Rauchen in Bier- und Festzelten erlaubt. Bei geschlossenen Gesellschaften darf auch im Hauptraum geraucht werden.
In Rheinland-Pfalz gilt seit dem 15. Februar 2008 ein Rauchverbot in Gaststätten, Diskotheken und Tanzlokalen. Für Inhabergeführte Einraumkneipen gilt das Rauchverbot nicht. In Bier- und Festzelten bleibt das Rauchen bei befristeten Veranstaltungen auch in Rheinland-Pfalz erlaubt.
Im Saarland führte die CDU-FDP-Grünen-Regierung zunächst ein totales Rauchverbot in der Gastronomie ein. Ab 01. Juli 2010 sollten lediglich Gastronomen, die nachweisbar Geld für die Schaffung von Raucherräumen investiert hatten, eine Übergangsfrist bis 31.12.2011 erhalten. Das Rauchverbot gilt auch für Vereinsheime, Discotheken, Festzelte, Beherbergungsbetriebe, Spielhallen und Spielcasinos, wenn diese auch gastronomische Räume beinhalten. Laut einem Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofs darf aber auch in Inhabergeführten Gaststätten, solchen mit Nebenräumen und Kleingaststätten vorerst weiter geraucht werden.
In Sachsen trat das Nichtraucherschutzgesetz zum 1. Februar 2008 in Kraft. Es gilt in allen öffentlichen Einrichtungen sowie in Gaststätten und Diskotheken. In Gaststätten-Nebenräumen ist das Rauchen weiterhin erlaubt. Auch in Inhabergeführten Einraumkneipen darf gequalmt werden. Volljährige dürfen auch an Berufsschulen rauchen. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro rechnen.
In Sachsen-Anhalt gilt das Rauchverbot seit Januar 2008. Betroffen sind alle öffentlichen Einrichtungen sowie Reha- und Sporteinrichtungen, Hotels, Gaststätten und Diskotheken. Diskotheken, in denen der Zugang erst ab 18 erlaubt ist, dürfen Raucherbereiche einrichten, in denen dann aber Tanzverbot herrschen soll. Gastwirte mit mehreren Räumen können einen davon für Raucher freigeben. Auch in Einraumkneipen ist das Rauchen erlaubt. Berufschüler dürfen auf dem Schulgelände rauchen, ebenso Bewohner von Pflegeheimen in der Einrichtung.
Seit dem 1. Januar 2008 ist in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden das Rauchen verboten. In Bier- und Festzelten bleibt das Rauchen bei befristeten Veranstaltungen erlaubt. Auch in Nebenräumen der Gastronomie darf weitergeraucht werden.
In Thüringen trat das Rauchverbot im Juli 2008 in Kraft. Es gilt in Behörden, Gaststätten, Vereinshäusern sowie in Sport- und Kultureinrichtungen. Ausnahmen gelten für Einraumkneipen, Nebenzimmer von Gaststätten sowie Diskotheken, sofern sich dort keine Tanzfläche befindet. Behördenleiter haben zudem die Möglichkeit, Raucherzimmer einzurichten. In Spielhallen war das Rauchen zunächst untersagt, die Regelung wurde aber aufgehoben.