Um sich eine notwendige Anschaffung leisten zu können, oder eine bestehende Kontoüberziehung ausgleichen zu können, bietet sich die Aufnahme eines Ratenkredites an. Ein
Ratenkredit ist ein Darlehen für Privatpersonen und wird in gleichbleibenden monatlichen Raten getilgt.
Der vereinbarte Zinssatz gilt für die Gesamtlaufzeit des Ratenkredites. Die Kreditsumme für einen Ratenkredit liegt in aller Regel zwischen 1.000 und 50.000 Euro. Die Laufzeit kann bis zu 84 Monaten betragen. Wie bei anderen Krediten auch, spielt die Bonität des Kreditnehmers auch bei einem Ratenkredit eine wichtige Rolle. Bei einwandfreier Bonität verzichten viele Banken und Kreditinstitute auf Sicherheitsleistungen für die Abdeckung des Kreditrisikos. Hier wird üblicherweise nur eine Lohn- und Gehaltsabtretung vereinbart. Bei einer weniger guten Bonität kann die Bank auf die Stellung von Sicherheiten bestehen. Die Kreditgeber sind natürlich daran interessiert, ihr Kreditrisiko so niedrig wie möglich zu halten.
Bei einem möglichen Kreditausfall kann der Kreditgeber auf die gestellten Sicherheiten zurück greifen und durch die Verwertung seine Kreditsumme zurück erhalten. Eine Möglichkeit der Kreditsicherung ist die Bereitstellung einer Bürgschaft durch einen Dritten. Hier genügt allerdings nicht alleine die Bereitschaft zur Bürgschaft, auch hier muss eine entsprechende Bonität des Bürgen vorliegen.
Bei der Finanzierung eines Fahrzeugkaufes wird für den Ratenkredit als Sicherheit eine Sicherungsübereignung des Fahrzeuges vorgenommen. Das Eigentum des Fahrzeuges geht an die Bank über, der Kreditnehmer bleibt Besitzer des Fahrzeuges und bekommt das Nutzungsrecht an dem Fahrzeug eingeräumt. Wird der Kredit notleidend, heißt der Kreditnehmer kommt seinen vertraglichen Pflichten zur Rückführung des Kredites nicht mehr nach, kann der Kreditgeber auf das Fahrzeug zugreifen und durch Veräußerung seine Forderungen ausgleichen. Nach der ordnungsgemäßen Rückzahlung des Kredites geht das Eigentum am Fahrzeug wieder auf den Kreditnehmer zurück.
Ähnlich verhält es sich auch bei Finanzierungen im Rahmen eines Leasing-Kredites. Ein
Ratenkredit wird durch den Kreditgeber an die Schufa, der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, gemeldet. Vor der Kreditentscheidung fragen die Banken und Kreditinstitute bei der Schufa nach vorhandenen Einträgen des Kreditsuchenden an und lehnen bei negativen Einträgen in aller Regel einen Kreditantrag ab. Neben den Zinsen für den Kredit fallen auch weitere Gebühren an. Üblicherweise wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet und bei der Auszahlung der Kreditsumme bereits einbehalten. Bei schlechterer Bonität verlangen viele Kreditgeber den Abschluss einer Restschuldversicherung, die im Falle einer Krankheit, einer eintretenden Arbeitslosigkeit, oder im schlimmsten Falle beim Tode des Kreditnehmers die Hinterbliebenen finanziell absichert und eine bestehende Restschuld übernimmt.
Peter Baldauf