Rechtsanwalt Ralf Becker
In den letzten Wochen haben wir den Internetauftritt der Kanzlei Ralf Becker gründlich überarbeitet. Die neue Seite ist nicht nur übersichtlicher und einfacher zu bedienen, sondern bietet auch eine Reihe neuer Funktionen. So können unsere Mandanten nun direkt auf Ihre Online-Akte zugreifen, sich über Neuigkeiten informieren oder sich online beraten lassen. Ralf Becker vertritt seine Mandanten im gesamten Bundesgebiet. Hierdurch fallen keine zusätzlichen Kosten an. In Vorbereitung ist ein Modul für die Online-Scheidung auf der Webseite von Ralf Becker.
Online-Scheidung oder Internet-Scheidung ist eine eher umgangssprachliche Bezeichnung für eine Scheidung, bei der die Korrespondenz zwischen Antragsteller, Anwalt, Familiengericht und Versorgungsträger „online", d.h. per Online-Formular, E-Mail, Fax oder Postweg erledigt werden. Persönliche Anwaltsbesuche werden dadurch weitgehend überflüssig. Am grundlegenden Rechtsverfahren und am Endergebnis (Scheidung der Ehe) ändert sich jedoch nichts.
Wenn zwischen den Eheleuten alle Streitigkeiten wie beispielsweise Unterhalt, Sorgerecht oder Hausratsteilung geklärt sind und sie mit möglichst geringem Kosten- und Zeitaufwand ein Scheidungsverfahren durchführen möchten, dann ist die Online-Scheidung sicherlich geeignet. Zeitaufreibende Anwaltsbesuche bleiben den Mandanten dann erspart und die Angaben, die benötigt werden, können zuhause zu jeder Zeit und in aller Ruhe eingegeben werden.
Ralf Becker hat langjährige Erfahrungen im Anwaltsberuf und er vertritt seine Mandanten bereits seit über 19 Jahren in den Bereichen Familienrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht, Ausländerrecht und Mietrecht.
Autor: Ralf Becker
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