Schneeräumen ist im Winter Pflicht
Auch wenn der Winter in diesem Jahr in weiten Teilen Deutschlands noch auf sich warten lässt, steht eines schon jetzt fest: Wenn die ersten Flocken vom Himmel fallen, werden viele Mieter und Hauseigentümer vom Unmut gepackt. Schließlich steht mit dem Räumdienst eine zeit- und kraftaufwendige, aber gleichzeitig notwendige Aufgabe ins Haus.
Räumen ist Pflicht
Der Gesetzgeber kennt hier kein Pardon. Während des Winters müssen Hauseigentümer zumindest in der Zeit zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends für freie Wege sorgen, völlig unabhängig davon, ob sie die Aufgabe in dieser Zeit überhaupt selbst wahrnehmen können. Ob man sich auf Arbeit oder im Urlaub befindet, die Verkehrssicherungspflicht bleibt bestehen. Selbst Krankheit oder Alter befreien nicht von der Aufgabe. Ist der Gehweg vor dem Grundstück nicht zumindest so geräumt, dass zwei Personen nebeneinander Platz finden, und ein Passant verunfallt, kann dieser Schadensersatzforderungen geltend machen.
Hauseigentümer können diese Aufgabe allerdings auch an Dritte übergeben. Das ist beispielsweise im Fall von Mietshäusern gang und gäbe. Ist eine entsprechende Klausel im Mietvertrag zu finden, verpflichten sich neue Mieter nach dem Einzug, den Räumdienst zu übernehmen. Damit ist der Vermieter und Grundstücksbesitzer aus seiner Pflicht entlassen. Ein Garant für sauber geräumte Wege ist das allerdings noch nicht und führt deshalb letztlich oft zum Streit zwischen den Parteien. Schließlich haben auch Mieter aufgrund anderer Verpflichtungen häufig keine Möglichkeit, Schnee und Eis zu beseitigen.
Dienstleister als Alternative
Um keinen Streit zu riskieren, sind Wohnungseigentümer deshalb gut beraten, sich an ein Facility Management-Unternehmen zu wenden. Diese Dienstleister bieten in der Regel den besten Service, da sie die Aufgabe nicht nur zu den Kernzeiten wahrnehmen können, sondern auch über das entsprechende Werkzeug verfügen. Schneefräsen und andere kleine Räumfahrzeuge sind vor allem in schneereichen Wintern die beste Möglichkeit, Wege schnee- und eisfrei zu halten. Ein weiterer Vorteil: Wird ein Hausmeisterservice engagiert, geht die Räumpflicht auf diesen über, der Grundstücksbesitzer kann deshalb nicht mehr haftbar gemacht werden.
Bei der Wahl eines Dienstleisters sollte man sich eher für einen größeren Anbieter entscheiden, da diese in der Regel zuverlässiger arbeiten. Im Rhein-Neckar-Gebiet wäre hier beispielsweise die Hausmeisterservice Lang AG aus Heidelberg / Mannheim zu nennen. Das Unternehmen bieten seinen Winterdienst in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und Umgebung an und bringt 30 Jahre Branchenerfahrung mit.