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Punktesystem im Straßenverkehr und Punkteabbau

Autor: ProDrive | Erstellt am: 28.03.2010 | Gelesen: 2566
Kategorie: Auto - Motor & Verkehr | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Informationen zum Punktesystem im Straßenverkehr und zu Punkteabbau - Punktesystem, Punkteabbau in Fahrschulen, Tilgungsfristen.

Pro-Drive-Fahrschule
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Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ist in Norddeutschland in der Stadt Flensburg, hier werden im Verkehrzentralregister (VZR) die sogenannte Verkehrssünderkartei verwaltet. Das VZR erfasst alle Ordnugswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr.

Das Punktesystem unterscheidet zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Sie können je nach schwere des Vergehens mit einem oder bis zu sieben Punkten geandet werden. Zusätzlich werden vergehen im Straßenverkehr auch mit Fahrverboten und Geldbußen geandet.

Eintragungen im Verkehrszentralregister (VZR) wegen Ordnungswidrigkeiten, werden nach zwei Jahren zuzüglich einer Überlagerungszeit von einem Jahr gelöscht. Werden aber weitere Punkte gesammelt, entsteht eine Tilgungshemmung. Das heisst, daß die Punkte sich nicht nach zwei Jahren löschen sondern mitgezogen werden. Dann wird die erste Eintragung, frühestens nach fünf Jahren gelöscht.

Überlagerungszeit (Überliegefrist) beim KBA soll verhindern, daß Eintragungen getilgt werden, obwohl eventuell vor der Tilgungsreife die gleiche Person weitere Punkte gesammelt hat und das KBA noch nichts davon wusste.

Eintragungen im (VZR) wegen Straftaten, werden nach fünf Jahren gelöscht. In bestimmten Fällen z.B.: Gerichtliche Entscheidung können es bis zu zehn Jahre sein. Bei Fahranfängern (Probezeit) werden keine Punkte im VZR gelöscht.

Die Tilgungsfristen beginnen grundsätzlich mit Rechtskraft (Unanfechtbarkeit) und nicht der Tag des Vergehens.
Punke löschen sich ohne Antrag automatisch nach der Ablauffrist.

Bei erreichen bestimmter Punktestände trifft die Behörde vorgesehene Maßnahmen.
  • - Bei 8 Punkten wird der Betroffene verwarnt. Er bekommt einen Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem
  •   Punkteabbauseminar.
  • - Bei 14 Punkten wird die Teilnahme am Punkteabbauseminar vorgeschrieben. Zusätlich wird auf die Möglichkeit
  •   einer verkehrspaychologischen Beratung hingewiesen.
  • - Bei 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Punkteabbauseminare in Fahrschulen

Bei einer teilnahme an einem Punkteabbauseminar in einer Fahrschule kann man Punkte löschen.  Bei einem Punktestand von bis zu acht Punkten, werden 4 Punkte gelöscht. Vorraussetzung ist das man freiwillig daran teilnimmt. Bei neun bis dreizehn Punkten werden nach einem freiwilligen Besuch eines Aufbauseminars noch zwei Punkte gutgeschrieben. Bei einer vorgeschriebenen Teilnahme werden keine Punkte mehr gutgeschrieben. Es werden keine Punkte ins Guthaben geschrieben. Man kann nur ein Punkteabbauseminar in fünf Jahren machen.

Markus Höfs
 
 
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