Der Leseaufwand ist kein Grund, eine mangelhafte Aufklärung des Anlegers aufgrund des an sich ausreichenden Prospektes anzunehmen.
Gegenstand eines Urteils des LG Zwickau war erneut die Klage eines Anlegers, der u. a. wegen angeblicher Mängel des Prospektes Klage gegen die Gesellschaft erhoben hatte und unterlegen war. Das mit der Berufung befasste OLG Dresden hat den Kläger mit Beschluss vom 25.01.2008 darauf hingewiesen, dass seine Berufung keinen Aussicht auf Erfolg hat.
In erfreulicher Klarheit wies der 12. Senat des OLG Dresden hierbei auf Folgendes hin: „Der vorliegende Prospekt war geeignet, über die mit der Anlage verbundenen Risiken ausreichend aufzuklären. Zwar erfordert er einen gewissen Leseaufwand, insbesondere für einen mit derartigen Anlagen nicht bewanderten Interessenten wie den Kläger. Der Umfang der Information ist aber der Komplexität der Materie und dem Bestreben um eine umfassende Darstellung dieser Anlageform geschuldet. Die Höhe der weichen Kosten ist im Prospekt detailliert beschrieben."
Angesichts dieser sehr ausführlichen Darlegung der Rechtslage durch das OLG Dresden sah sich der Kläger veranlasst, seine Berufung zurückzunehmen. In beiden Instanzen wurde die Gesellschaft von der Sorge Lohmanns Rechtsanwaltsgesellschaft, München, vertreten.
Die GRE Global Real Estate AG warb in den Jahren 07/2001-05/2007 Finanzmittel am freien Kapitalmarkt ein. Mit gezielter Werbung im Internet machen offenbar einige selbsternannte „Anlegerschutzanwälte" gerne Geschäfte mit vermeintlich geschädigten Anlegern.
Dabei versucht die genannte Gruppe von Anwälten häufig, mit gezielter Verunsicherung Zweifel bei den Kapitalgebern hinsichtlich ihrer früheren Anlageentscheidung zu schüren. Was dabei freilich nicht gesagt wird ist, dass das vordergründig attraktiv erscheinende Ziel einer Rückforderung des bei der Gesellschaft angelegten Kapitals mit juristischen Mitteln im Gegensatz zu den langfristigen Zielen steht, welche die Gesellschaft mit den Finanzmitteln ihrer Investoren verfolgt. Werbewirksam präsentierte Einzelfallentscheidungen der Gerichte, die gerne als allgemeinverbindlich dargestellt werden, sollen die bewusste Wahrnehmung des nicht unerheblichen Prozesskostenrisikos mindern. Dabei zeigen die Vielzahl der von der GRE AG und der sie vertretenden Sorge Lohmanns Rechtsanwaltsgesellschaft, München, erfolgreich abgewehrten Klagen, dass es stets auf die Würdigung des Einzelfalles ankommt. Eine Übertragung einzelner, herausgepickter Urteilsgründe auf neue Mandatsverhältnisse führt nur selten zum Erfolg. Zumindest nicht beim betroffenen Anleger, für den der Schuss auch gerne mal „nach hinten" losgeht. Weder dass er von seinen Verpflichtungen entbunden wird, noch dass ihm die geleisteten Zahlungen rückerstattet werden müssten; vielmehr muss er auch dann auch noch Gerichts- und Anwaltskosten tragen. In nicht wenigen Fällen überstiegen diese die erwarteten Auskehrungen erheblich.
Die GRE Global Real Estate AG rät ihren Anlegern, immer zunächst das Gespräch mit der Gesellschaft zu suchen. In eindeutigen Fällen ist dies die flexiblere, kostengünstigere und schnellere Lösungsmöglichkeit.