Eine private Unfallversicherung kann sich rechnen
Die Private Unfallversicherung ist eine sinnvolle Absicherung für alle Aktivitäten des Lebens, die vor allem in der Freizeit stattfinden und für die kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt in der Regel nur auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit und während der beruflichen Tätigkeit.
Die Höhe der Versicherungsprämie wird anhand verschiedener Kriterien ermittelt. Dabei spielt beispielsweise der ausgeübte Beruf, das Alter zu Versicherungsbeginn, das Geschlecht und gefährliche Hobbies eine Rolle. Für gefährliche Freizeitaktivitäten kann die Versicherung einen erhöhten Versicherungsbeitrag verlangen. Personen, die einer leichten Gefahrengruppe angehören (unter anderem klassische Büro- und Verwaltungsberufe) zahlen weniger als Personen mit einem gefährlichen Beruf.
Die Unfallversicherung gilt auch im Ausland, zum Beispiel bei einer Urlaubsreise. Allerdings übernimmt die Unfallversicherung bei einem Unfall im Ausland keine ärztlichen Behandlungskosten. Hier ist es notwendig, eine zusätzliche private Auslandsreisekrankenversicherung als ergänzenden Versicherungsschutz abzuschließen.