Private Pflegeversicherung
Die
Pflegeversicherung wurde eingeführt um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die bundesrepublikasche Bevölkerung immer älter wird und dadurch die Kosten von altersbedingter
Pflege steigen. Es handelt sich um eine Teilkaskoversicherung die Erstattungen von
Pflegeleistungen in drei Stufen in bis zu einer festgesetzten Höhe leistet.
Die Grundleistungen der Pflegeversicherung umfassen Körperpflege, Ernährung und Mobilität, Hauswirtschaftliche Versorgung, Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Bei stationärer Betreuung erweitert sich der Leistungskatalog um soziale Betreuung und um medizinische Behandlungspflege. Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung sind nahezu ausschließlich Sachleistungen. Allerdings wird im Falle der häuslichen Pflege eine Geldleistung erbracht. Dieses sogenannte Pflegegeld wird gezahlt wenn die Leistung durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder andere Pflegepersonen erbracht wird.
Die gesetzlichen Leistungen aus der Pflegeversicherung reichen in der Regel nicht aus um den tatsächlichen Pflegebedarf abzudecken. Reicht der Zuschuss aus der Pflegekasse nicht aus, wird zuerst das Einkommen und das Privatvermögen des Pflegebedürftigen herangezogen. Darüber hinaus bestehende Kosten können durch ergänzende Sozialhilfe, „Hilfe zur Pflege", abgedeckt werden.
Die entstehende Lücke zwischen Unterstützung aus der Pflegeversicherung und tatsächlichen Kosten kann durch Abschluss einer privaten Ergänzungsversicherung gedeckt werden. Private Versicherer sind meist Kapitalgesellschaften mit Gewinnerzielungsabsicht. Sie stehen in Konkurrenz zu anderen privaten Versicherern und sind darauf angewiesen bei optimalem Leistungskatalog günstige Prämien anzubieten, um wettbewerbsfähig zu sein. Wer nach einer Pflegezusatzversicherung sucht, sollte genau vergleichen für welche Versicherung er sich entscheidet.
Unterschiedlich sind nicht nur die Höhe der Prämie sondern auch die Regelungen unter denen der Abschluss einer Versicherung ausgeschlossen ist. Dazu können zum Beispiel eine schon vorhandene Demenzerkrankung, als auch eine bereits bestehende Aids-Erkrankung gehören. Zu Beachten ist auch ob die ergänzende Pflegeversicherung sich an der Einstufung der Pflegebedürftigkeit durch den medizinischen Dienst orientiert oder sich eigene Untersuchungen vorbehält. Unbürokratischer und nicht mit unnötigen Wartezeiten verbunden ist sicherlich, wenn das Ergebnis des medizinischen Dienstes für die private Zusatzversicherung zur Krankenversicherung verbindlich ist.
Es gibt zwei Formen der privaten Vorsorge im Pflegefall. Der Pflegekostentarif ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse in Höhe der nachgewiesenen Aufwendungen. Die Zusatzversicherung, die über ein festes Tagesgeld abgeschlossen wird, erstattet je nach Pflegestufe einen festen Betrag, der vom Versicherten frei verwendet werden kann. Dieses Verfahren das den unbestrittenen Vorteil, dass es schnell und und unbürokratisch ist. Vor Abschluss einer Versicherung sollte übrigens überprüft werden ob es eine Wartezeit gibt bis der Versicherungssschutz einsetzt, ob die Pflegezusatzversicherung sofort bei Eintritt des Versicherungsfalls mit ihren Leistungen einsetzt und die Pflegezusatzversicherung problemlos steigenden Kosten angepasst werden kann.