Beitragserhöhung für gesetzlich Versicherte
Sonderkündigungsrecht bei der GKV
Im Zuge der Gesundheitsreform wurde kürzlich im Kabinett das GKV-Finanzierungsgesetz beschlossen. Dieses sieht für 2011 unter anderem folgende Änderungen vor:
- deutliche Beitragserhöhungen für GKV-Mitglieder
- Einschnitte bei der Pharmaindustrie, Kliniken und Ärzten
- leichterer Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV Wechsel)
Gesundheitsminister Rösler zufolge werden diese Maßnahmen die für 2011 befürchtete Finanzierungslücke von 11 Milliarden Euro füllen. Ende September muss der Bundestag der Gesundheitsreform nur noch seine Zustimmung geben.
Einfacherer Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV Wechsel)
Diese und weitere vorgesehene Maßnahmen zur Gesundheitsreform machen den Wechsel in die private Krankenversicherung für viele immer reizvoller. Dieser wird schon dieses Jahr mit einer Änderung der Versicherungspflichtgrenze vereinfacht. Bisher musste ein Arbeitnehmer in drei aufeinanderfolgenden Jahren ein Jahresbruttogehalt von mehr als 49.950 Euro verdient haben, um eine PKV abschließen zu können. Diese Wartefrist wurde auf ein Jahr verkürzt und die Verdienstgrenze gemindert: Künftig muss ein Arbeitnehmer im Jahr vor der Antragstellung nur noch ein Jahresgehalt von mehr als 49.500 Euro erhalten haben.
Wer bereits am 01.01.2011 in die PKV wechseln will, muss 2010 mindestens 49.500 Euro verdient haben. Zu beachten ist die Kündigungsfrist. Bei der GKV beträgt sie zwei Monate nach Ablauf des Monats, in dem die Kündigung bei der Krankenkasse eingetroffen ist. Sie muss also spätestens Ende Oktober 2010 der Krankenkasse vorliegen. Insbesondere für besser verdienende Angestellte ist die private Alternative oft die weitaus klügere, da gerade sie günstigere Beiträge und höherwertige Leistungen nutzen können.
Erhöhung der Beiträge
Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird es ab Anfang 2011 eine Steigerung des Beitragssatzes um jeweils 0,3 Prozent geben. Somit wird der allgemeine Beitragssatz von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent erhöht. Die Regierung bezweckt hiermit, dass allein die Versicherten für künftige Kostensteigerungen im Gesundheitswesen aufkommen müssen. Der Arbeitgeberanteil an den Beiträgen dagegen wird bei 7,3 Prozent eingefroren.
Wer also beispielsweise mit einem Jahreseinkommen von 36.000 Euro 2844 Euro jährlich zahlen musste, wird ab 2011 2952 Euro zahlen müssen. Dazu kommt der Zusatzbeitrag, dessen Höhe ab 2011 beliebig hoch sein darf. Verlangt oder erhöht ein Krankenversicherer einen Zusatzbeitrag, so ist eine fristlose Kündigung zulässig.
Zusatzbeiträge ohne Begrenzung
Des Weiteren wurden umfassende Änderungen bei den Zusatzbeiträgen der gesetzlichen Krankenkasse festgelegt. Momentan darf dieser ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht übersteigen. Eine Kasse darf höchstens einen Zusatzbeitrag von 37,50 Euro verlangen. 2011 fällt diese Maximalgrenze weg, sodass eine gesetzliche Kasse von ihren Mitgliedern einen allgemeinen Zusatzbeitrag fordern darf. Wirtschaftswissenschaftler Jürgen Wasem erwartet 2020 im Schnitt knapp 80 Euro Zusatzbeitrag im Monat für jeden Kassenpatienten.
Regierung in der Kritik
Die Regierung geht einerseits von einer stark wachsenden Belastung der gesetzlich Krankenversicherten aus, andererseits verteidigt sie die Gesundheitsreform. Gerade ab 2012 komme auf die GKV-Versicherten eine hohe Mehrbelastung zu. Es werde nach 2011 Erhöhungen der Zusatzbeiträge geben, wobei diese Kostenerhöhungen individuell von den Kassen festgelegt werden dürfen. Laut der FDP ist dies ganz im Sinne des Wettbewerbs. Es solle auch in Zukunft das zweigliedrige Modell aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung geben.