Vergleich Private Krankenversicherung vs gesetzliche Krankenkasse
Die
Versicherungspflichtgrenze, auch
Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, ist im deutschen Krankenversicherungswesen eine entscheidende Kenngröße. Während die für Selbständige, Freiberufler und Beamte nicht von Bedeutung ist, entscheidet sie bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten und Arbeitnehmern über die Aufnahme in die
Private Krankenversicherung (PKV). So ist es Selbständigen und Freiberuflern freigestellt, sich entweder in einer
gesetzlichen Krankenkasse oder in einer privaten Krankenversicherung zu versichern, unabhängig vom Einkommen oder sonstiger Vorgaben. Beschäftigte jedoch, die sozialversicherungspflichtig sind, und also auch der Versicherungspflicht unterliegen, müssen einige Bedingungen erfüllen, um zum Beispiel in die
PKV wechseln zu können.
Eine dieser Bedingungen ist das Bruttoeinkommen, das in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Versicherungspflichtgrenze beziehungsweise die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreiten muss. Diese Entgeltgrenze liegt für das Jahr 2010 bei 49.950 Euro Brutto pro Jahr. Die
Wartezeit von drei Jahren soll gewährleisten, dass der Versicherte tatsächlich in der Lage ist, durch sein ausreichend hohes Einkommen selbständig und freiwillig eine
Private Krankenversicherung zu finanzieren. Die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jedes Jahr aufs Neue von der Regierung neu berechnet und angepasst. Entscheidend ist also der jeweilige Wert des entsprechenden Jahres. Hier eine Übersicht über die Entgeltgrenzen der vergangenen drei Jahre:
Laut Vorhaben der Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP soll die Wartezeit für einen
Wechsel in die Private Krankenversicherung im kommenden Jahr 2011 von drei auf lediglich ein Jahr herabgesetzt werden. Mit der Abschaffung der sogenannten
Drei-Jahres-Frist soll der Eintritt für Gutverdiener in die
PKV deutlich erleichtert werden. Dann ist ein Verdienstnachweis von lediglich einem Jahr oberhalb der Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze nötig, um eine Befreiung von der Versicherungspflicht und damit der freien Wahl der Krankenversicherung zu erwirken. Doch
für wen lohnt eine Private Krankenversicherung? Dazu ist es wichtig zu sehen, wo die Vorteile der PKV im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse liegen.
Bei einem
PKV Vergleich der Beitragsberechnung fällt auf, dass die PKV im Gegensatz zur
GKV eine Risikoprüfung durchführt, während die GKV ausschließlich die Höhe des Einkommens zur Beitragsbemessung heranzieht. Der Beitrag in der Privaten Krankenversicherung hängt also vom Alter, vom Geschlecht und vom Gesundheitszustand des Versicherngsnehmers ab. Je jünger und "gesünder" desto günstiger die PKV. Dagegen erhebt die gesetzliche Krankenkasse einen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,9 Prozent (ab 2011 15,5%) vom Bruttoeinkommen. So lässt sich die Aussage treffen, je höher das Einkommen, desto eher lohnt sich eine Private Krankenversicherung, siehe Online
PKV Vergleich im Internet. Ferner lassen sich die Leistungen der PKV frei wählen, während es bei der GKV einen allgemeinen Leistungskatalog gibt, den alle Krankenkassen am Markt gewährleisten müssen. Zudem lässt sich in der PKV eine jährliche
Selbstbeteiligung festlegen, die den Beitrag herabsetzt. So können Gutverdiener bei einem Wechsel in die Private Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse in den meisten Fällen sowohl an den Beiträgen sparen, als auch von deutlich umfangreicheren Leistungen profitieren.