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Private Krankenversicherung und die Versicherungsbedingungen

Autor: 1plus | Erstellt am: 14.02.2008 | Gelesen: 1018
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Darf eine private Krankenversicherung ihre Versicherungsbedingungen einfach so ändern?

KrankenversicherungZu dieser Frage gibt es jetzt ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Die Antwort ist: manchmal ja, aber in der Regel muss der Versicherte einverstanden sein.

Die Ausgangslage: In einem bereits einige Jahre zuvor vom Bundesgerichtshof (BGH) behandelten Fall ging es um die Frage, ob ein Versicherter Anspruch auf teure Heilbehandlungen hat. Diese Frage ist beispielsweise dann wichtig, wenn keine günstigen Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen. Oder aber, wenn sie weniger Erfolg versprechen bzw. mehr unangenehme Nebenwirkungen mit sich bringen. Damals entschied der BGH für den Patienten, dem dadurch eine Rückenbehandlung in Höhe von ca. 50.000 D-Mark finanziert wurde. Eine andere Methode hätte nur 10.000 D-Mark gekostet. Von diesem Urteil aufgeschreckt änderten einige private Versicherungen ihre Versicherungsbedingungen.

Grundsätzliche Änderung im Gesundheitswesen für private Krankenversicherung

Sie brachten in ihren Bedingungen nunmehr zum Ausdruck, dass sie nur noch eine angemessene Erstattung der Kosten gewährleisten. Aber kann eine private Krankenversicherung einfach so ihre Versicherungsbedingungen ändern, ohne die Versicherten zu fragen? Schließlich hatten die ja einst einen Vertrag unter anderen Bedingungen geschlossen. Die Antwort ist: Die private Krankenversicherung kann die Versicherungsbedingungen dann einseitig ändern, wenn sich die Verhältnisse im Gesundheitswesen grundsätzlich und nicht nur vorübergehend ändern. Aber war das hier der Fall?

Wird die private Krankenversicherung teurer?

In seinem aktuellen Urteil verneint der BGH diese Frage. Der BGH sah keine grundsätzliche Änderung im Gesundheitswesen. Die Änderungen der Versicherungsbedingungen - geklagt hatte man gegen die Axa - sind damit unwirksam. Auch in Zukunft wird die private Krankenversicherung also eine teure Spezialbehandlung bezahlen müssen. Das ist eine gute Nachricht für die Versicherten. Die Kehrseite der Medaille ist: Das Ganze müssen die Versicherungen auch finanzieren. Und woher sollen sie das Geld nehmen, wenn nicht von den privat Versicherten?

Tina Gase
 
 
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